Kategorie: Presseerklärungen der dgti

Trauer um Henri Vogel
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Trauer um Henri Vogel 

Trauer um Henri Vogel – Wir trauern um einen Freund Wie in den vergangenen Tagen bekannt wurde, verstarb der Berliner trans*Aktivist Henri Vogel bereits am 1.3.2024 bei einem tragischen Unfall in Südafrika. Wir trauern um einen Freund der dgti.   Henri Vogel ist tot. Ich war fassungslos, war dies doch eine Nachricht, die ich kaum glauben konnte. Vor wenigen Wochen feierten wir noch die Premiere seiner Dokumentation „Privileg“ im Berliner Kino Zoopalast, tauschten uns aus und wollten uns nach seiner Rückkehr aus Südafrika treffen. Henri war dort auf Forschungsreise hinsichtlich seiner Arbeit als Religions- und Kulturwissenschaftler. Sein Themen waren Gender, Schöpfungsgeschichten

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Stellungnahme zum Abstammungsrecht, Eckpunktepapier, Bündnis zum Abstammungsrecht
Presseerklärungen der dgti

Stellungnahme zum Eckpunktepapier Abstammungsrecht

Bundesjustizminister Marco Buschmann stellt Eckpunkte vor Stellungnahme der dgti e.V. Das Bundesjustizministerium hat heute die Eckpunkte für eine „Reform des Abstammungsrechts“ vorgestellt. Die Abschaffung der institutionellen Diskriminierung von queeren Eltern ist längst überfällig. Spätestens nach dem Wegfall des Zwangs zur geschlechtsangleichenden Operation und der damit einhergehenden dauerhaften Unfruchtbarkeit (Änderung des Transsexuellengesetzes nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2011) und der damit entstandenen Möglichkeit, als trans*Person Elternteil werden zu können, sowie der Einführung der „Ehe für Alle“ (2017) hätte diese erfolgen müssen. Wir begrüßen die Eckpunkte und freuen uns insbesondere für alle lesbischen Paare, die künftig einfacher gemeinsame Mütter ihrer Kinder werden

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Pressemitteilung zum Selbstbestimmungsgesetz
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Lesung des Entwurfs des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) im Bundestag

Heute fand die erste Lesung des Entwurfs des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) im Bundestag statt. Wir begrüßen den Entwurf und freuen uns, dass das weitere parlamentarische Gesetzgebungsverfahren endlich begonnen hat. Die Abschaffung der Diskriminierung durch das sogenannte „Transsexuellengesetz“ (TSG) ist ein langer Weg und ein harter Kampf – vor 11 Jahren legte die dgti mit anderen Vereinen bereits das Forderungspapier zu einer TSG-Reform vor und forderte geschlechtliche Selbstbestimmung. Ein selbstbestimmtes Leben, die Anerkennung des eigenen Geschlechts und Selbstbestimmung über den eigenen Körper sind Menschenrechte, die die meisten ganz selbstverständlich in Anspruch nehmen. Trans*– inter*, nicht-binäre und agender (tina*) Menschen werden diese Rechte

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Pressemitteilung zum Selbstbestimmungsgesetz
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Kabinettsentwurf des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG)

Unsere Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) Das Bundeskabinett hat den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums der Justiz „Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften für das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)“ verabschiedet und damit das weitere parlamentarische Gesetzgebungsverfahren endlich ermöglicht. Die Abschaffung der Diskriminierung durch das sogenannte „Transsexuellengesetz“ (TSG) ist ein langer Weg und ein harter Kampf – vor 11 Jahren legte die dgti mit anderen Vereinen bereits das Forderungspapier zu einer TSG-Reform vor und forderte geschlechtliche Selbstbestimmung. „Geschlechtliche Selbstbestimmung“ bedeutet für uns das Menschenrecht, entsprechend

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Geschlechtsangleichende Operationen derzeit keine Kassenleistung

Bundessozialgericht: Geschlechtsangleichende Operationen derzeit keine Kassenleistung Am 19.10.2023 wurde eine Klage auf Kostenübernahme einer Mastektomie einer nicht-binären Person vor dem Bundessozialgericht (BSG Az. B 1 KR 16/22 R) verhandelt. Das Gericht verweigerte nicht nur die Kostenübernahme, sondern entschied darüber hinaus, dass alle geschlechtsangleichenden Operationen „Bestandteil einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode sind.“ Darüber muss nun der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) befinden und „die sachgerechte Anwendung der neuen Methode sowie ihre Wirksamkeit und Qualität [..] beurteilen.“ Dieses Verfahren kann beliebig lange dauern. Die Schlussfolgerung des BSG, dass solche Operationen, und die dazu gehörenden Untersuchungsmethoden „neu“ seien, ist uns nicht ersichtlich. Die zugehörigen Leitlinien

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Die dgti verabschiedet sich von X (vormals Twitter)

Die dgti verabschiedet sich von X (vormals Twitter) Die dgti e.V. hat sich nach reiflicher Überlegung dazu entschlossen, die Plattform X (ehemals Twitter) zu verlassen. Als Bundesverband und Interessensvertretung von trans* und intergeschlechtlichen Menschen sowie nicht-binären und agender Menschen haben wir immer wieder Gegenrede geleistet, wenn es zu transfeindlicher Agitation kam. Die starke Zunahme offen transfeindlicher Äußerungen in den letzten zwei Jahren und ein insgesamt verschärftes Diskussionsklima auf dieser Plattform wurden vom Unternehmen X toleriert, eine explizite Ablehnung von Antidiskriminierungsstandards durch X können wir nicht länger mittragen. Ein Zeichen an die Community Wir setzen damit ein Zeichen an die Community

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Schwimm-Weltcup in Berlin – offene Kategorie abgesagt

Kein Interesse an Segregation Der Schwimm-Weltverband World Aquatics wollte als erster großer Sportverband der Welt Wettbewerbe in der „offenen Kategorie“ einführen. In dieser können dann auch trans*–Athlet*innen teilnehmen, wie der Verband im August mitteilte. Daraus wird nun nichts. Niemand wollte in der offenen Kategorie antreten Der Mangel an Interesse kommt nicht von ungefähr. Wie wir bereits in unserer ursprünglichen Mitteilung am 17.8.23 schrieben, ist das Projekt von WA abzulehnen: „Die Einsetzung der Kategorie sehen wir weder als inklusiv noch als bahnbrechend an. Denn so wird der Eindruck geschaffen, dass trans* Frauen keine Frauen seien und trans* Männer keine Männer. Durch

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Bild: Sat.1 lässt journalistische Sorgfalt vermissen-einseitige Darstellung im Frühstücksfernsehen v. 25.7.2023
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SAT.1 Frühstücksfernsehen ohne journalistische Sorgfalt?

Letzte Woche Mittwoch fragte das SAT.1 Frühstücksfernsehen „Polarisiert die Queer-Community zu sehr?“ (25.7.2023) und „Wie tolerant ist die LGBTQ+-Community eigentlich untereinander?“ Wir sind höchst erstaunt über diesen Bericht und wundern uns über die Einseitigkeit. Ein Interview mit Sebastian Ahlefeld, dem Chef vom Dienst der Online-Angebote der Berliner Zeitung, der in der Vergangenheit mit diskreditierender Berichterstattung über Alfonso Pantisano auffiel. Gegendarstellungen gab es keine. Ahlefeld wurde von Marlene Lufen vorgestellt mit dem Statement, dass „gerade die lauten Akteure mit den drastischen Forderungen nicht förderlich für die queere Community [..] sind“ und sie redet dann von der Love Parade als dem Ausgangspunkt

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Hasskriminalität gegen LSBTI*

Hasskriminalität gegen LSBTI* wird zukünftig besser geahndet! Gestern hat der Bundestag den Entwurf für ein „Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ beschlossen. Damit werden „geschlechtsspezifische“, also insbesondere auch trans- und inter*feindliche, sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive als weitere menschenverachtende Beweggründe ausdrücklich in die Strafgesetze zu Hasskriminalität (§ 46 StGB) aufgenommen. dgti e.V. begrüsst den Beschluss ausdrücklich Wir als Bundesverband und Selbstvertretung der trans* und inter*Communities begrüßen diesen Beschluss, damit setzt die Bundesregierung eine weitere Maßnahme aus dem Nationalen Aktionsplan Queer Leben um. Das Thema Sicherheit spielt hier eine

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Pressemitteilung zum Selbstbestimmungsgesetz
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Selbstbestimmungsgesetz

Stellungnahme zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) Unsere Beurteilung des Entwurfs: Die Abschaffung des Transsexuellengesetzes ist längst überfällig. Wir begrüßen, dass die Ampelkoalition eine weitere Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umsetzt. Zukünftig soll allein die Selbstaussage durch eine Erklärung und zusätzliche Versicherung genügen, damit der Geschlechtseintrag und/oder der Vorname dem eigenen gelebten Geschlecht entsprechend angepasst werden. Gewählt werden kann ein vom zugewiesenen Geschlechtseintrag abweichender Eintrag (männlich, weiblich, divers, kein Eintrag). Die bisherige Regelung, trans* und nicht-binären Personen per se das Wissen über das eigene Geschlecht abzusprechen und fremd zu begutachten, wird damit abgelöst. Auch die Pathologisierung von inter*geschlechtlichen Menschen durch die ärztliche Attestierung einer

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