Anerkennung einer im Herkunftsland durchgeführten Vornamens- und Personenstandsänderung Das Bundesministerium des Inneren, Bau und Heimat, hat auf unsere Anfrage geantwortet. Den vollständigen Text der Antwort finden sie hier. Grund der Anfrage war eine Zunahme der bei uns eingehenden Beratungsanfragen die Hinweise ergaben, dass eine Personenstands- und Vornamensänderung bei Personen ohne deutsche, oder bei doppelter Staatsbürgerschaft, ein weiteres Mal in Deutschland durchgeführt werden müsse, obwohl bereits eine solche im Herkunftsland stattgefunden hat. Anscheinend war hier die Informationslage bei den zuständigen Amtsgerichten unzureichend. Mit der Antwort des BMI können wir ungarischen oder russischen Staatsbürger*innen (und vielen anderen) mit Wohnsitz in Deutschland die Empfehlung