Kategorie: Ratgeber

News

Selbstbestimmung – Ja, aber wie?

Selbstbestimmung für TIN* Personen:  Was ist damit gemeint ? Der einfache Zugang zu einer Vornamens- und Personenstandsänderung ohne Richter und psychiatrische Gutachten? Das Recht auch ohne eine solche „amtliche“ Änderung im geäußerten Wissen um das eigene Geschlecht angesprochen zu werden? Oder beinhaltet Selbstbestimmung auch die faktische Möglichkeit, diese Rechte überall durchsetzen zu können, z.B. in den Geburtsurkunden eigener Kinder? Gehört dazu auch das Recht auf eine diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung? Jetzt ist die Zeit, alles notwendige gesetzlich zu regeln, möglichst so, dass man die TIN* Community auch in Zukunft nicht mehr übergehen kann. Die Beschränkung einer Neuregelung auf die Änderung des Vornamens-

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Deutscher Ethikrat

Deutscher Ethikrat ist ein unabhängiger Sachverständigenrat. Der Deutsche Ethikrat verfolgt die ethischen, gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen, medizinischenund rechtlichen Fragen sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft, die sichim Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet derLebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben. Zu seinen Aufgaben gehöreninsbesondere: Der Deutsche Ethikrat ist in seiner Tätigkeit unabhängig und nur an den durch dieses Gesetz begründetenAuftrag gebunden. Die derzeit 26 Mitglieder des Deutschen Ethikrats üben ihr Amt persönlich und unabhängig aus. Die Mitglieder des Deutschen Ethikrats dürfen weder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch der Bundesregierung oder

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Bankkarte

Bankkarte mit selbstgewähltem Vornamen . . .geht nicht!? Wir sagen: „geht doch!“ Transidentität, Transsexualität, Transgender, Trans* sind Menschen wie wir, die sich nicht (nur) dem Ihnen bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht zugehörig wissen. Die dgti e.V. bevorzugt den Begriff Transidentität, respektiert aber selbstverständlich jede selbstbestimmte Eigenbezeichnung. Um nicht alle Begriffe aufzählen zu müssen, verwenden wir als Platzhalter gerne Trans*. Banken, Spar-/Raiffeisenkassen, Volksbanken sind im wirtschaftlichen Sinne Dienstleistungsbetriebe. Sie stehen im Geldkreislaufmit anderen Wirtschaftsteilnehmern (Unternehmen, private Haushalte, öffentliche Haushalte) in Verbindung.“ (1) Deshalb sollte immer der Kundenwunsch im Vordergrund stehen, denn ein Betrieb kann nur dann auf Dauer bestehen, wenn er

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Unterwäsche

Nicht die typische „Versteck-Unterwäsche“Durch die verstärkte Frontpartie mit leichtem Kompressionseffekt zeichnet sich das Genital nicht ab. Bei Slipz gibt es jetzt erstmals in Deutschland Abhilfe für dieses Problem.

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Binder: Gesundheit & Sicherheit

Was hilft und was solltest Du nicht tun? Viele Trans*Männer und transmaskuline Menschen tragen einen sogenannten Binder. Das ist eine Kompresse, die die „weibliche Brust“ kaschiert und dafür sorgen kann, dass man als Mann oder maskuliner Mensch gelesen wird. Ein Binder kann Trans* Männern und transmaskulinen Menschen das Leben vor der Mastektomie (der Entfernung der „weiblichen“ Brust) erleichtern. Er kann für mehr Selbstbewusstsein und Sicherheit sorgen und die Dysphorie eingrenzen. Wenn man sich jedoch einen Binder (oder mehrere) anschaffen möchte, muss man auf gewisse Sachen achten, um seinem Körper nicht zu schaden. Es gibt einige Regeln, die man einhalten sollte,

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Geschlechtliche Vielfalt: Diversgeschlechtliche Geschlechtsidentität

gender-nonkonforme Identitäten nicht-binär, non-binär, abinär, genderqueer Was bedeutet diversgeschlechtlich? „Frauen“ und „Männer“ sind binäre Geschlechtsidentitäten, mit welchen ein gewisser Geschlechtshabitus einhergeht. Am 22.12.2018 wurde in Deutschland das bis dahin binäre Geschlechtersystem um den positiven Geschlechtseintrag „divers“, sowie den negativen Geschlechtseintrag „Kein Eintrag“ ergänzt. Die dritte Option „divers“  ist ein Sammelbegriff für Geschlechtsidentitäten von Menschen welche sich nicht ausschließlich als „weiblich“ oder „männlich“ verorten. Dabei spielen die Körpermerkmale eines Menschen keine Rolle, sondern einzig das eigene Geschlechtsempfinden. Meist wird der Begriff „nicht-binär“ als weiterer Sammelbegriff genutzt. Diversgeschlechtliche Menschen müssen keinen spezifischen Geschlechtshabitus haben und legen sich meist auch nicht fest. Sie

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Medizinisches

Geschlechtsangleichende Maßnahmen ICD-10

Der Beginn medizinischer Behandlungen zur Geschlechtsangleichung Hier einige hilfreiche Hinweise: Ihr benötigt eine Überweisung zur Vorstellung und Diagnostizierung in eine psychotherapeutische/psychiatrische Praxis (für Erwachsene ab 18 Jahre oder Kinder-und Jugendpsychotherapie bis 21 Jahre) mit dem Vermerk auf ein mögliches Vorliegen einer Störung der Geschlechtsidentität bei Erwachsenen (ICD-10 F64.0) bzw. einer Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter (ICD-10 F 64.2). Bereits für die Überweisung sollte ein ehrliches und vertrauensvolles Gespräch stattfinden und das Thema Trans* klar benannt werden. Daher sollte ein*e Ärzt*in des Vertrauens konsultiert werden. Bedürfnisse nach körperlichen Veränderungen sollten klar benannt werden. Auch daraus resultierende Symptome wie starkes Unwohlfühlen, depressive Verstimmungen und andere Begleiterscheinungen

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Fachartikel

Höchstrichterliche Urteile zum TSG

Der Reformbedarf für das TSG ist in jedem Fall gegeben, was auch deutlich wird, wenn man sich klar macht, dass das Bundesverfassungsgericht schon insgesamt 5 Entscheidungen fällte, die auf die Anwendbarkeit des TSG direkten Einfluss haben und ein bereits angenommenes Verfahren zur Entscheidung ansteht. 1. 1982 – 1 BvR 938/81 – Aufhebung der Altersgrenze für den Geschlechtswechsel bei Antrag nach § 8 TSG (mit sofortiger Rechtswirkung). 2. 1983 – 1 BvL 38,40,43/82 – Aufhebung der Altersgrenze für Namensänderung bei Antrag nach § 1 TSG (mit sofortiger Rechtswirkung). 3. 1996 – 2 BvR 1833/95 – Recht auf Selbstbestimmung und Anrede (jedoch

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Fachartikel

Das Transsexuellengesetz

Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz – TSG) Vom 10. September 1980 zuletzt geändert am 1.11.2017 durch BGBL 2522 ohne Änderung des Gesetzestextes wurde der Begriff Geschlecht in §8 (1) durch BGH Beschluss vom 22. April 2020 -XII ZB 383/19 um den Personenstand „divers“ erweitert. Geändert durch Art. 49 Rentenreformgesetz 1992 vom18.12.1989 (BGBl. I S. 2261), § 8 Betreungsgesetz vom 12.9.1990 (BGBl I S. 2002), Art. 14 § 2 Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16.12.1997 (BGBl. I S. 2942) und Art. 13 Gesetz zur Neuordnung des Eheschließungsrechts ( Eheschließungsgesetz – EheschlRG) vom 8.5.1998 (BGBl.

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Rechtliches

Positionspapier der dgti e.V. für die Bundespolitik

Die Bundestagswahl ist vorbei, die Koalitionsverhandlungen laufen. Manche queerpolitische Anforderung wird dabei möglicherweise auf der Strecke bleiben. Damit die Ziele für eine wirklich Trans* Inter und Nicht-Binär (TIN) freundliche Politik allen Parteien verdeutlicht werden können, haben wir diese in unseren Anforderungen an die Bundespolitik zusammengefasst.

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