Kategorie: Ratgeber

Genderbread-Person

Die Genderbread Person oder der Genderbread Mensch ist eine Figur von Jack Killerman, die den Unterschied zwischen sexueller Identität, Geschlechtsausdruck, anatomischem Geschlecht, Geburtsgeschlecht, Geschlechtsausdruck und sexueller Orientierung mit Hilfe eines Lebkuchenmännchens erklärt. Die Verwendung der Figur ist frei, es gibt etliche Versionen für den Gebrauch bei verschiedenen Zielgruppen. Die Nutzung der Abbildungen ist problemlos möglich, sie sind alle „uncopyrighted“ durch den Autor und hier zu finden. Es gibt mittlerweile viele Anpassungen und Weiterentwicklungen, beispielsweise in Form eines Einhorns hier.

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* (Sternchen, Asterisk)

Die Verwendung des Sternchens/des Asterisk (*), zum Beispiel in „der*die Leser*in“ macht deutlich, dass es zwischen den beiden Polen „männlich“ (der Leser) und „weiblich“ (die Leserin) noch Platz für weitere Geschlechter gibt. Somit sind auch diejenigen angesprochen, die sich nicht (ausschließlich) männlich bzw. weiblich definieren. Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) empfiehlt „unter der Maßgabe ihres Auftrages nach § 8 BITV, das Gendern mit dem Asterisk“ (hier im Original nachlesen). Auch der Deutsche Blinden und Sehbehindertenverband (DBSV) empfiehlt, als Kurzform das Sternchen zu verwenden und nicht den manchmal auch verwendeten Unterstrich („_“) oder den Doppelpunkt („:“) (hier

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Glossar

Nachschlagewerke für Diagnose, Indikationsstellung, Begutachtung

Leitlinien für Diagnose, Beratung und Behandlung (für Ärzt*innen) Die aktuelle S3-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit“ Nach dem ersten Gang zum*r Ärzt*in bzw. Psychotherapeut*in unseres Vertrauens findet diese*r in der aktuellen Leitlinie Hilfestellungen zu Diagnostik, Beratung und Behandlung aller trans* Menschen, egal ob binär oder nicht-binär, allerdings erst ab dem Erwachsenenalter und nicht bei medizinischen Fragestellungen aus dem Bereich der Intergeschlechtlichkeit (in diesen beiden Fällen gibt es eigene Leitlinien, siehe unten). Die Leitlinie wendet sich also an alle, die trans* Personen psychologische Hilfe anbieten, als auch an jene, die Indikationsschreiben für notwendige Behandlungsschritte auf dem Weg zur Geschlechtsangleichung erstellen. Ziel der

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João Marinho | https://unsplash.com/photos/ts_EZpU3c2c
Informationen

Stimmanpassung

Um ein vollständiges Passing zu erreichen, ist eine dem Geschlecht angepasste Stimme unabdingbar. In den Medien erscheinen immer mal wieder trans*-weibliche Personen, deren äußerliches Erscheinungsbild vollkommen weiblich ist, deren Stimme jedoch nicht zum Geschlecht passt. Wann wird eine Stimme als männlich und wann wird eine Stimme als weiblich eingestuft? Grundsätzlich ist die Tonlage, die so genannte mittlere Sprechstimmlage, eines der wichtigsten Merkmale, das über die Geschlechtsklassifizierung eines Stimmklangs entscheidet. Hierbei unterscheiden sich weibliche und männliche Stimmen um circa eine Oktave. Allerdings gibt es auch einen Bereich der Tonhöhe, der zwischen der männlichen und der weiblichen Sprechstimmlage liegt, die so genannte

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Informationen

Psychosozialer Lebenslauf

Warum? Und welche Struktur? Da sich eine „Störung der Geschlechtsidentität/Transsexualismus“ (ICD-10: F 64.0) nicht diagnostizieren lässt, ist es erforderlich, sich die eigene persönliche Entwicklung von der Geburt bis heute klar zu machen und für andere nachvollziehbar zu notieren. So entsteht ein Hilfsmittel, das es ermöglicht in der Entwicklung aufgetretene Störungen darauf hin zu untersuchen was primäre und sekundäre Störungen sind. Dieser psychosoziale Lebenslauf sollte folgendermaßen aufgebaut sein: Zeitliche Struktur Zeit von der Geburt bis zur Einschulung Zeit der Grundschule weitere Schulzeit bis zur Pubertät Zeit der Pubertät bis zum Einstieg ins Berufsleben/Studium der folgende Lebensabschnitt bis heute Inhaltliche Struktur Eigenwahrnehmung

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Beratung

Beratungs- und Informationsgespräch

Für Menschen, die Informationen rund um die Themen Transidentität, Intergeschlechtlichkeit und Nicht-Binarität (TIN*) suchen. Wir beraten TIN* Menschen und ihre Angehörigen, verstehen uns dabei als Coach, als Begleiter*in in den Alltagsfragen und Fragen der Transition. Sehr gerne informieren wir auch Ärzt*innen, Psycholog*innen, Pädagog*innen, medizinisches Personal, Unternehmen und Unterstützer*innen zu TIN* Themen. Jedes Beratungs- und Informationsgespräch ist individuell. Nach Möglichkeit bitte vorab Termine mit den Berater*innen vereinbaren. In dringenden Fällen beraten wir natürlich auch direkt. Bei einem Erstkontakt planen die Berater*innen immer genügend Zeit ein. Für den weiteren Gesprächsbedarf können Folgetermine geplant werden. Falls der Termin nicht stattfinden kann, muss dieser

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Kinder und Eltern
Beratung

Kinder und Eltern

Beratung für Eltern/Sorgeberechtigte und Kinder/Jugendliche Wenn Kinder/Jugendliche in der Familie äußern, dass sie sich mit dem bei der Geburt zugeordneten Geschlecht unwohl fühlen, kann das zu großen Irritationen, Unsicherheiten und Ängsten führen. Wenn sie sich nicht stereotyp verhalten, bedeutet das zwar noch lange nicht, dass sie trans* sind, es könnte aber ein versteckter Hinweis darauf sein. Wie sollen Eltern/Sorgeberechtigte damit umgehen? Ansprechen oder schweigen? „Laufen lassen“ oder gezielte Angebote machen? Wie werden Kita, Schule, Ausbildungsstelle mit meinem Kind zukünftig umgehen? Diese Sorgen und Fragen und viele mehr sind plötzlich zu besprechen und zu lösen. Unsere Berater*innen bieten in diesen Situationen

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Rechtliches

Stellungnahme der dgti e.V. zum Vorschlag einer Ergänzung des Strafgesetzbuch §192a

Wir haben eine Stellungnahme an den zuständigen Ausschuss des Bundestages eingereicht zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des StGB – Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte (Ergänzungsvorschlag §192a StGB aus dem Rechtsausschuss des Bundestags) BT 19/28678 Der gegenwärtige Entwurf schützt trans* und inter* Personen nicht.

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News

Unterschriften zur Kampagne Grundgesetz für Alle* überreicht

Zusammen mit dem Bündnisteilnehmenden zur Ergänzung des Artikel 3 (3) Grundgesetz haben wir heute die bislang eingereichten Unterschriften der Initiative Grundgesetz für Alle an die Bundestagsfraktionen der demokratischen Parteien Bündnis 90/Grüne, CDU/CSU, Die Linke, FDP und SPD übergeben. Wir fordern, den Absatz 3 des Art. 3  Grundgesetz um die Merkmale geschlechtliche und sexuelle Identität zu ergänzen. #GrundgesetzFürAlle

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Rechtliches

Kein Ersatz des Transsexuellengesetzes – keine Entschädigung für Opfer von Zwangsoperationen – kein nationaler Aktionsplan

Anträge der Oppositionsparteien im Bundestag abgelehnt Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD schmetterte mit ihrer Mehrheit alle Anträge der Oppositionsparteien Bündnis 90/Grüne, Die Linke und FDP ab. Einen eigenen Entwurf zur Neuregelung des Personenstandsrechts präsentierte sie nicht mehr und Karl-Heinz Brunner (SPD) warf der Opposition vor, andere Themen in ihren Vorschlägen zu Selbstbestimmungsgesetzen unterzuschieben. Deshalb könne man als SPD diesen Anträgen nicht zustimmen und es folgte noch mit „Pacta sunt servanda“ – Verträge sind einzuhalten – der Hinweis, man müsse auf die Koalition achten. Eine wirkliche Debatte fand zu den anderen Anträgen wie einem nationalen Aktionsplan gegen Trans* und

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