Ticketportal nur binär ? Das kann teuer werden…

Ticketportal nur binär? Das kann teuer werden...
Ticketportal nur binär? Das kann teuer werden...

Ein Ticketportal, das nicht-binäre Menschen unberücksichtigt lässt und nur die Anrede Herr oder Frau erlaubt, diskriminiert. Robin Nobicht hatte deshalb zusammen mit der Frankfurter Rechtsanwältin Frederike Boll gegen die Vertriebstochtergesellschaft der Deutsche Bahn AG geklagt.

Das Unternehmen muss nun sein Ticketportal umstellen und eine Auswahlmöglichkeit bei der Anrede für nicht-binäre Personen schaffen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist umgesetzt sein, drohen Strafzahlungen bis zu 250000 €, so ein Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M., Az: 9 U 84/21 vom 13.4.2022.

Berufung aus formalen Gründen abgewiesen:

Das OLG verwarf die Berufung der Vertriebstochtergesellschaft DB Vertrieb GmbH der Deutschen Bahn aus formalen Gründen. Damit wurde der vorangegangene Beschluss des LG Frankfurt vom 6. August 2021 (AZ 2-30 O 154/20) rechtskräftig.

Die dgti hat seit dem Beschluss des Landgerichts im August 2021 zahlreiche Ticketportale aufgefordert ihre IT-Systeme umzustellen, mit einer Erfolgsquote von ca. 75 %. Besonders die Großen in der Branche wie cts Eventim oder doctolib hatten zwar Besserung versprochen, aber binnen eines halben Jahres nichts umgesetzt.

Mit diesem Urteil des OLG Frankfurt dürfte sich das ändern. doctolib hat in einer Reaktion auf unseren Hinweis zum OLG Beschluss mitgeteilt, dass die Herr/Frau Angabe als Pflichtfeld aufgehoben und in nachgeordneten Systemen weitere Auswahlfelder hinzugefügt wurden.

Unser Dank geht an die Aktivist*innen, von tin* Rechtshilfe, die diesen Beschluss erreicht haben.

Strafzahlungen Ja – Entschädigung für diskriminierendes Verhalten Nein ?

Am 31.5.2022 findet am OLG Frankfurt am Main eine weitere Verhandlung statt, in der geklärt werden soll, ob in gleichartigen Fällen auch eine Entschädigung an Kund*innen gezahlt werden muss. Die klagende Person René_ Rain Hornstein bittet zu diesem Termin um Unterstützung. Mit dem Beschluss vom 13.4.2022 wurde bereits festgestellt, dass eine Diskriminierung vorliegt, und in diesem Punkt hat das OLG Frankfurt eine andere Haltung als das Landgericht Frankfurt angenommen. Das macht eine Entschädigung erst möglich und am 31.5.2022 kann über die Höhe entschieden werden. Unternehmen, die ihre Ticketportale nicht umstellen, laufen dann Gefahr, verklagt zu werden.

Teilen auf:

Weitere interessante Artikel

Die unsichtbare Gefahr: Wenn Expert*innen Deutungshoheit über marginalisierte Gruppen missbrauchen: zeichnung: Im Vordergrund ein Mensch der spricht mit einer riesigen Sprechblase. Im Hintergrund das Maskottchen der dgti mit einer Sprechblase, die ein Ausrufezeichen zeigt, das aber fast von der anderen Sprechblase verdeckt wird.

Die unsichtbare Gefahr: Wenn Expert*innen Deutungshoheit über marginalisierte Gruppen missbrauchen

Gefahr: In gesellschaftlichen Debatten über marginalisierte Gruppen entsteht ein grundlegendes Problem, wenn Expert*innen, die selbst nicht zu der betreffenden Minderheit gehören, Deutungshoheit über deren Lebensrealitäten beanspruchen. Dieses Problem ist strukturell und betrifft das Verhältnis von Macht, Wissen und Repräsentation. Minderheiten verfügen über ein spezifisches Erfahrungswissen, das Außenstehende nicht besitzen können.

Weiterlesen »
Sabine Maur tritt zurück: Portrait-Foto von Sabine Maur. Eine Frau mit kurzen blonden Haaren und Brille.

Sabine Maur tritt zurück

Sabine Maur, Präsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz und Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer tritt von ihren Ämtern zurück. Wir bedauern diesen Schritt zutiefst, bedeutet er doch den Verlust einer der wichtigsten unterstützenden Stimmen für unsere Arbeit. Ihr Rücktritt war weder sachlich notwendig noch rechtlich geboten und erfolgte vor dem Hintergrund eines öffentlichen und

Weiterlesen »
Krankenkassen Antragstellung: Bild mit Text: Logo dgti, XXIV. Qualitätszirkel Psychotherapeut*innen, Logo des Qualitätszirkels

XXIV. Antragstellung für geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Krankenkassen – Bewertung der aktuellen Rechtslage

Einladung zum 24. Qualitätszirkel Psychotherapeut*innen am 25.04.2026 Wir freuen uns, Sie und Euch zu unserem nächsten Treffen des Qualitätszirkel Psychotherapeut*innen einzuladen. In einem Impulsvortrag gibt Jenny Wilken einen Einblick in die aktuelle Rechtslage. Welche Erfahrungen haben die Teilnehmenden gemacht? Wie sehen die Aktivitäten der dgti e.V. und der weiteren Interessenvertretungen

Weiterlesen »
Logo der dgti e.V.

Spenden Sie für unsere Arbeit

Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.