Trans* im Strafvollzug

Trans* im Strafvollzug
Trans* im Strafvollzug

Trans* im Strafvollzug ist eines der vielen Themen, die häufig im Zusammenhang mit sogenannten „Safe Spaces“ für Frauen angeführt werden. Wie sieht es in der Realität aus ? Hier ein Beispiel aus den USA;

Am 26.4.2022 wurde von Boulevardmedien verbreitet, dass auf Rikers Island, einer berüchtigten Strafanstalt im US Bundesstaat New York, eine trans* Frau eine andere Insassin vergewaltigt und die Tat zugegeben hat. Festgestellt wurde bei der anschließenden Untersuchung, dass das Opfer bereits vor der Tat schwanger war, durch einvernehmlichen Sex.

Auf Rikers Island sind über 6000 Menschen inhaftiert und es kommt zu tausenden Übergriffen durch Justizvollzugsbeschäftigte jedes Jahr.

Regeln für trans* Personen im Strafvollzug: Nötig, einführen oder abschaffen?

Prompt wurden Forderungen laut, die erst 2018 im Staat New York eingeführten Bestimmungen zur Unterbringung von trans* Gefangenen entsprechend ihrer geäußerten Geschlechtszugehörigkeit wieder abzuschaffen. Diese Regeln (Anhang B, ab Seite 7) sehen jedoch vor, dass trans* Gefangene nur nach Prüfung und Zustimmung einer Kommission einem bestimmten Gefängnis zugeordnet werden sollen.

Dabei sind auch Sicherheitsfragen, die mit Vorstrafen, d.h. mit der Sicherheit der Mitinsass*innen, zusammenhängen können, oder die eigene Sicherheit der trans* Strafgefangenen betreffen, zu berücksichtigen. Die Verantwortung liegt bei der Kommission, die die Bestimmungen anwendet und auslegt.

Diese wurden in New York eingeführt nachdem eine trans* Frau im gleichen Gefängnis Opfer der Zustände dort wurde und starb. Hätte es die Regeln zu diesem Zeitpunkt schon gegeben, wäre ihr Tod vermeidbar gewesen.

Andere Länder, ähnliche Bestimmungen:

Bestandteil existierender verbindlicher Richtlinien oder Empfehlungen außerhalb Deutschlands ist jeweils, dass die rechtliche Geschlechtszugehörigkeit für die Unterbringung nicht entscheidend ist.

In Großbritannien gibt es die Policy The Care and Management of Individuals who are Transgender des Justizministeriums. Daraus geht hervor, dass der Status einer Transition und das Täter*innenprofil darüber entscheiden können, ob jemand tatsächlich in ein Gefängnis kommt, dass zum geäußerten Geschlecht passt (Kategorie 3 und 4, Seite 33). Auch hier sind die Bestimmungen so, dass trans* Menschen, die schon eine Vorgeschichte als Sexualstraftäter*innen haben, Beschränkungen unterliegen.

Das „Schweizerische Kompetenzzentrum für den Justizvollzug“ (SKJV) hat in seinen Empfehlungen (S. 24) angegeben, dass trans* Personen eine Unterbringung entsprechend ihres geäußerten Geschlechts ermöglicht werden soll.

In Deutschland sind einheitliche Regelungen noch nicht vorhanden. Der deutsche Strafvollzug sieht bisher weder Einrichtungen für nicht-binäre Menschen vor, noch gibt es eine einheitliche verbindliche Richtlinie. In der Praxis bedeutet das derzeit, dass trans* Personen ohne Personenstandsänderung entsprechend ihres rechtlichen Geschlechts unterbracht werden. Selbst Menschen, die eine Personenstandsänderung haben, werden in einigen Bundesländern nach dem Zustand ihrer Genitalien einer Unterbringung zugeordnet, ohne sonstiges Ansehen der Person und ihrer Eigenschaften.

Beispiele: Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen

Für Insass*innen gibt es einen Ratgeber.

Die dgti e.V. war bereits mit den Verwaltungen einzelner Bundesländer im Gespräch. Die Bereitschaft dazu ist durchaus vorhanden, allerdings möchte man sich in der Öffentlichkeit nicht zu internen Regelungen äußern oder diese veröffentlichen. Das ist möglicherweise eine Ergebnis der emotional geführten Debatte in Teilen der Öffentlichkeit.

Teilen auf:

Weitere interessante Artikel

Die unsichtbare Gefahr: Wenn Expert*innen Deutungshoheit über marginalisierte Gruppen missbrauchen: zeichnung: Im Vordergrund ein Mensch der spricht mit einer riesigen Sprechblase. Im Hintergrund das Maskottchen der dgti mit einer Sprechblase, die ein Ausrufezeichen zeigt, das aber fast von der anderen Sprechblase verdeckt wird.

Die unsichtbare Gefahr: Wenn Expert*innen Deutungshoheit über marginalisierte Gruppen missbrauchen

Gefahr: In gesellschaftlichen Debatten über marginalisierte Gruppen entsteht ein grundlegendes Problem, wenn Expert*innen, die selbst nicht zu der betreffenden Minderheit gehören, Deutungshoheit über deren Lebensrealitäten beanspruchen. Dieses Problem ist strukturell und betrifft das Verhältnis von Macht, Wissen und Repräsentation. Minderheiten verfügen über ein spezifisches Erfahrungswissen, das Außenstehende nicht besitzen können.

Weiterlesen »
Krankenkassen Antragstellung: Bild mit Text: Logo dgti, XXIV. Qualitätszirkel Psychotherapeut*innen, Logo des Qualitätszirkels

XXIV. Antragstellung für geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Krankenkassen – Bewertung der aktuellen Rechtslage

Einladung zum 24. Qualitätszirkel Psychotherapeut*innen am 25.04.2026 Wir freuen uns, Sie und Euch zu unserem nächsten Treffen des Qualitätszirkel Psychotherapeut*innen einzuladen. In einem Impulsvortrag gibt Jenny Wilken einen Einblick in die aktuelle Rechtslage. Welche Erfahrungen haben die Teilnehmenden gemacht? Wie sehen die Aktivitäten der dgti e.V. und der weiteren Interessenvertretungen

Weiterlesen »
Stellungnahme zum Gastbeitrag von Valerie Wilms zum Selbstbestimmungsgesetz in der Berliner Zeitung

Schockierend! BMI will weiterhin lebenslange Outings! Zur geplanten Änderung der Meldedatenverordnung

Das Bundesinnenministerium hat per Verordnung im Januar 2025 bereits die Veröffentlichung bisheriger Vornamen im Melderegister (Datenblatt 0303) sowie zum 01. April 2025 neue Datenblätter (0702–0704) für den ehemaligen Geschlechtseintrag, das Datum der Änderung sowie die ändernde Behörde und das Aktenzeichen eingeführt. Mit einer Verordnung aus dem Sommer 2025 sollte die

Weiterlesen »
Logo der dgti e.V.

Spenden Sie für unsere Arbeit