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Schlagwort: Geschlechtsangleichung

Alltagstest (neu: Alltagserfahrungen)

Unter Alltagstest versteht die “Selbsterfahrung bzw. Selbsterprobung im Identitätsgeschlecht, indem der Betroffene durchgängig in allen sozialen Bezügen in der angestrebten Geschlechtsrolle lebt. […] Die Alltagserprobung soll die innere Stimmigkeit des Identitätsgeschlechtes in seiner individuellen Ausgestaltung und die Lebbarkeit der gewünschten Geschlechtsrolle zeigen und sollte zu einem Zugewinn an Lebenszufriedenheit führen” (Zitat aus der “alten” Begutachtungsanleitung des MDS “Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualität” von 2009). Alltagserfahrungen sollen das Risiko für Retransitionen minimieren und sind auch nach der aktuellen (2020) Begutachtungsanleitung des MDS Voraussetzung für alle geschlechtsangleichenden Maßnahmen.

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Rechtliches

Selbstbestimmung oder Fremdbestimmung?

Abstimmungen im Bundestag am 19.5.2021 Bleibt das menschenrechtswidrige und in Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz bestehen oder wird es heute im Bundestag durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt? Mehrere Entwürfe stehen zu Abstimmung, die jeweils ein tragfähiger Ersatz wären. Die Debatte war im Livestream auf Bundestag.de ab ca. 18:40h zu sehen. Schon 2019 hat die Weltgesundheitsorganisation WHO mit der ICD-11 festgelegt, dass Transsexualität, so die Bezeichnung bis dahin, keine psychische Störung ist und als geschlechtliche Inkongruenz in die Kategorie geschlechtlicher Gesundheit eingestuft wird. Vor diesem Hintergrund ist die bislang notwendige doppelte psychiatrische Begutachtung für eine Personenstands- und Vornamensänderung, die im übrigen keinen Anspruch auf medizinische Maßnahmen bewirkt, eine

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