Schlagwort: Misgendern

Selbstbestimmungsgesetz - Offenbarungsverbot
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Offenbarungsverbot im Selbstbestimmungsgesetz: Was Sie jetzt wissen müssen

Stellen Sie sich vor, Sie könnten endlich selbstbestimmt über Ihre eigene Identität entscheiden – ohne die Angst, unfreiwillig geoutet zu werden. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wird dies für trans*, inter* und nichtbinäre Menschen in Deutschland zur Realität. Eine der zentralen Neuerungen des Gesetzes ist das Offenbarungsverbot, das den Schutz der Privatsphäre und der eigenen Identität stärkt. Doch was genau bedeutet das Offenbarungsverbot, und welche anderen wichtigen Regelungen bringt das Gesetz mit sich? In diesem Artikel erfahren Sie, wie das SBGG trans*, inter* und nichtbinäre Menschen schützt, welche Konsequenzen absichtliches Misgendern haben kann und wann Ausnahmen vom Offenbarungsverbot gelten. Schutz vor

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Tipps um dem Misgendern beizukommen
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8 Strategien gegen Misgendern: So stärkst du deine mentale Gesundheit und Selbstliebe!

In einer Welt der Vielfalt und Identität ist es für manche Menschen eine Herausforderung, die Anerkennung zu erhalten, die sie verdienen. Misgendern – die Verwendung falscher Pronomen oder Namen – kann für die Betroffenen schmerzhaft und verletzend sein. Dieser umfassende Leitfaden bietet Unterstützung und praktische Tipps, wie man mit Misgendern umgehen kann, die eigene mentale und emotionale Gesundheit stärkt und gleichzeitig die eigene Identität selbstbewusst lebt. 1. Emotionale Sicherheit: Das Fundament deiner Stärke 2. Selbstliebe als Schutzschild gegen negative Einflüsse 3. Grenzen setzen: Klarheit, Konsequenz und Selbstbehauptung 4. Unterstützung durch dein Netzwerk: Gemeinsam stark 5. Bildung und Bewusstseinsbildung: Aufklärung für

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Positives Gerichtsverfahren: Trans* Frauen dürfen nicht transfeindlich beleidigt werden

Janka Kluge, ehemaliges Vorstandsmitglied der dgti, Journalistin und Mitherausgeberin vom Sammelband “Einfach Selbstbestimmt: Texte zur Lebensrealität jenseits der Geschlechternormen” (2024, KiWi Verlag), hatte gegen den Blogger Julian Reichelt Klage wegen Misgenderns eingereicht und das Gerichtsverfahren gewonnen. In einem weiteren Fall leider erfolglos, was Reichelt zum Anlass nahm und Janka Kluge mit dem Slur “Transe” beleidigte. Dagegen wehrte sich sie nun erfolgreich. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied nun, dass trans* Frauen damit nicht beleidigt werden dürfen. Die Entscheidung (Az. 16 U 92/23) wurde am 12.7.2024 bekannt. Das Wort sei ausschließlich abwertend, hieß es zur Begründung. Der diskriminierende Verletzungsgehalt stehe auf

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