Schlagwort: Offenbarungsverbot

Selbstbestimmungsgesetz - Offenbarungsverbot
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Offenbarungsverbot im Selbstbestimmungsgesetz: Was Sie jetzt wissen müssen

Stellen Sie sich vor, Sie könnten endlich selbstbestimmt über Ihre eigene Identität entscheiden – ohne die Angst, unfreiwillig geoutet zu werden. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wird dies für trans*, inter* und nichtbinäre Menschen in Deutschland zur Realität. Eine der zentralen Neuerungen des Gesetzes ist das Offenbarungsverbot, das den Schutz der Privatsphäre und der eigenen Identität stärkt. Doch was genau bedeutet das Offenbarungsverbot, und welche anderen wichtigen Regelungen bringt das Gesetz mit sich? In diesem Artikel erfahren Sie, wie das SBGG trans*, inter* und nichtbinäre Menschen schützt, welche Konsequenzen absichtliches Misgendern haben kann und wann Ausnahmen vom Offenbarungsverbot gelten. Schutz vor

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Einzelne Silhouette auf einem verlassenen Weg bei Sonnenuntergang, umgeben von fliegenden Vögeln – ein Moment der Ruhe in warmem Licht.
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Checkliste: So schließt du deine rechtliche Transition erfolgreich ab

Ab dem 1. November 2024 tritt das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft und erleichtert die rechtliche Transition für trans* Menschen in Deutschland erheblich. Du kannst nun deinen Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern – ohne komplizierte Gerichtsverfahren oder teure Gutachten. Doch was kommt danach? Welche Dokumente müssen aktualisiert werden, und wen solltest du informieren? Dieser Leitfaden zeigt dir Schritt für Schritt, wie du deine rechtliche Transition vollständig und stressfrei abschließt. 1. Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens beim Standesamt Nach deiner Erklärung beim Standesamt wird deine Geburtsurkunde automatisch angepasst. Anschließend solltest du dafür sorgen, dass auch alle

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Selbstbestimmungsgesetz - eine Einordnung
Rechtliches

Selbstbestimmungsgesetz – Freiheit 2.0?

Was bedeutet das Selbstbestimmungsgesetz in der Praxis? Eine Einordnung v. Julia Steenken Ob es für Betroffene durch dieses Gesetz leichter geworden ist ihren Geschlechtseintrag berichtigen zu lassen, mag dahingestellt bleiben. Geschlechtszugehörigkeit: Berichtigt und nicht geändert Es ist wichtig festzuhalten das die Einträge berichtigt und nicht geändert werden. Dies mag vielleicht technisch kein Unterschied sein, sprachlich und inhaltlich sehr wohl. Menschen die dem trans* intergeschlechtlich und nicht-binären oder agender Spektrum (tina) zugerechnet werden bzw. sich diesem zugehörig wissen, haben einen nicht ihrer Lebenswirklichkeit und Selbsterleben entsprechenden Geschlechtseintrag. Aus diesem Grund hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) schon 1978 festgestellt, dass es eine Möglichkeit

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Pressemitteilung zum Selbstbestimmungsgesetz
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Selbstbestimmungsgesetz

Stellungnahme zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) Unsere Beurteilung des Entwurfs: Die Abschaffung des Transsexuellengesetzes ist längst überfällig. Wir begrüßen, dass die Ampelkoalition eine weitere Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umsetzt. Zukünftig soll allein die Selbstaussage durch eine Erklärung und zusätzliche Versicherung genügen, damit der Geschlechtseintrag und/oder der Vorname dem eigenen gelebten Geschlecht entsprechend angepasst werden. Gewählt werden kann ein vom zugewiesenen Geschlechtseintrag abweichender Eintrag (männlich, weiblich, divers, kein Eintrag). Die bisherige Regelung, trans* und nicht-binären Personen per se das Wissen über das eigene Geschlecht abzusprechen und fremd zu begutachten, wird damit abgelöst. Auch die Pathologisierung von inter*geschlechtlichen Menschen durch die ärztliche Attestierung einer

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Pressemitteilung zum Selbstbestimmungsgesetz
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Pressemitteilung zum Referentenentwurf Selbstbestimmungsgesetz

Die Verbändeanhörung zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) startet Das Bundesjustizministerium hat am 9.5.2023 den Referentenentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) veröffentlicht. Die Abschaffung der Diskriminierung durch das sogenannte „Transsexuellengesetz“ (TSG) war ein langer Weg und ein harter Kampf –  vor 11 Jahren legte die dgti mit anderen Vereinen bereits das Forderungspapier zu einer TSG-Reform vor und forderte geschlechtliche Selbstbestimmung, wie auch schon in den Jahren 2000, 2009, 2015 und 2021. Hinweis: Diese Pressemitteilung stellt lediglich einen vorläufigen Auszug aus unserer ausführlichen Stellungnahme dar, die wir  innerhalb der vorgegebenen Frist bis zum 30.5.2023 nach Abstimmung mit unseren Mitgliedern abgeben werden. Die Abschaffung des Transsexuellengesetzes

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