Ein Jahr Out In Church – eine Zwischenbilanz

Out in Church
Out in Church

Ein Jahr „Out In Church“ – was hat sich seitdem getan?

Unser dgti-Mitglied Charlotte Penelope ist Mitglied der kirchlichen Bewegung „Out In Church“ und trat auch in der TV-Dokumentation „Wie Gott uns schuf“ der ARD auf.

Sie wird am 24. Januar auf dem TV Kanal des Hessischen Rundfunks (u. a. die Sendungen „Hessenschau“ und „maintower„) darauf hinweisen, dass transidente, non-binäre und intersexuelle Menschen auch im neuen Arbeitsrecht der Katholischen Kirche in Deutschland nicht geschützt sind, da sie dort nicht explizit erwähnt sind. Charlotte Penelope bietet der Katholischen Kirche an, in der Seelsorge für transgeschlechtliche Menschen mitzuarbeiten.

Zum Sachverhalt

Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hat bereits am 22.11.2022 eine Neufassung des innerkirchlichen Arbeitsrechts beschlossen. Neu aufgenommen in die Diskriminierungskriterien wurde der Begriff „sexuelle Identität“. Vorgeschlagen aber nicht aufgenommen wurde der Begriff „geschlechtliche Identität“.

Für die römisch-katholische Kirche in Deutschland bedeutet „Geschlecht“ immer noch ausschließlich das bei der Geburt eingetragene Geschlecht. Wenn diese Kirche trans*, inter* und nicht-binäre (tin*) Personen in ihrem eigenen internen Arbeitsrecht vor Diskriminierung schützen will, so muss sie diesen Sachverhalt ausdrücklich benennen. Die Merkmale Geschlecht und sexuelle Identität innerhalb dieses eigenen Arbeitsrechts leisten diesen Schutz nicht.

Die Rechtsprechung (EuGH: Urt. v. 30.04.1996 – C-13/94, BAG: 8 AZR 421/14) ordnet geschlechtliche Identität dem Merkmal Geschlecht zu. Die Gesetzesbegründung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beim Merkmal „sexuelle Identität“, die trans* Personen in dieses Merkmal einordnet ist damit nur anwendbar, wenn neben der Eigenschaft trans* noch eine tatsächliche oder unterstellte Bi- oder Homosexualität dazu kommt. Siehe dazu auch die Publikationen/Statistiken der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Das kirchliche Arbeitsrecht

Die röm.-katholischen Kirche lässt in ihrem Arbeitsrecht offen, was diese unter „Geschlecht“ versteht: Ist es nun das bei der Geburt zugewiesene bzw. bei einer Taufe eingetragene Geschlecht, oder das Geschlecht, als dem sich ein Mensch zugehörig betrachtet, und dass personenstandsrechtlich geändert werden kann. Ohne explizite Nennung der „geschlechtlichen Identität“ im katholischen Arbeitsrecht sind Benachteiligungen von trans* Personen bis hin zu einer Kündigung weiterhin möglich und wahrscheinlich. Die einzelnen Bischöfe in Deutschland können bezüglich tin* Personen das katholische Arbeitsrecht zu deren Vor- oder Nachteil auslegen.

Teilen auf:

Weitere interessante Artikel

Bild mit Text. Links das Logo der dgti und der Titel: Stellungnahme. Im Hintergrund das verschwommene Bild einer Hand, die auf einer Laptop Tastatur tippt. Inhalt des Textes: Stellungnahme der dgti: Trans* Kinder im Fokus: Warum die Einladung von Cass zum IACAPAP-KOngress Fragen aufwirft

Koalitionsvertrag RLP 2026: Entscheidende Weichenstellung zur Erweiterung von Art. 3 GG um sexuelle und geschlechtliche Identität

Ein Meilenstein ist erreicht: Als erstes Bundesland und mit Beteiligung der CDU und SPD wird sich Rheinland-Pfalz im Bundesrat für die Ergänzung des Art. 3(3) GG um sexuelle UND geschlechtliche Identität einsetzen. Die dgti e.V. hat sich bundesweit und auch in Rheinland-Pfalz mit den ersten Initiativen zur Ergänzung des Art. 3(3) GG

Weiterlesen »
Bild mit Text. Links das Logo der dgti und der Titel: Stellungnahme. Im Hintergrund das verschwommene Bild einer Hand, die auf einer Laptop Tastatur tippt. Inhalt des Textes: Stellungnahme der dgti: Trans* Kinder im Fokus: Warum die Einladung von Cass zum IACAPAP-KOngress Fragen aufwirft

Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Im Rahmen der Verbändebeteiligung nach §47GGO konnten wir eine Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einreichen. Zur Abgabe der Stellungnahme war eine Frist von drei Tagen vorgesehen. Die erste Übersicht über den Entwurf lässt Lücken sowohl in der Umsetzung der Rechtsprechung des EuGHund europäischer

Weiterlesen »
Logo der dgti e.V.

Spenden Sie für unsere Arbeit

Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.