Schlagwort: Diskriminierungsschutz

Trans* Mitarbeitende in Unternehmen
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Trans* Mitarbeitende in Unternehmen

Sichtbarkeit und Inklusion am Arbeitsplatz: Konferenz am 26. November Die Sichtbarkeit und Unterstützung von trans* Personen am Arbeitsplatz ist entscheidend, um ein Umfeld zu schaffen, das Vielfalt respektiert und Diskriminierung vorbeugt. Trotz wachsender Akzeptanz queerer Menschen in der Gesellschaft stehen trans* Mitarbeitende weiterhin vor spezifischen Herausforderungen. Organisationen wie die Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit e.V. (dgti) setzen sich aktiv dafür ein, trans* Personen in der Arbeitswelt zu unterstützen. In diesem Artikel beleuchten wir die Arbeit der dgti und weisen auf eine wichtige Konferenz am 26. November 2024 in Frankfurt am Main hin, die sich mit der Inklusion von trans*

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Deine Checkliste für eine erfolgreiche Transition
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Alle Formalitäten im Blick: Deine Checkliste für eine erfolgreiche Transition

Ab dem 1. November 2024 tritt das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft und erleichtert die rechtliche Transition für trans* Menschen in Deutschland erheblich. Du kannst nun deinen Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern – ohne komplizierte Gerichtsverfahren oder teure Gutachten. Deine persönliche Checkliste Doch was kommt danach? Welche Dokumente müssen aktualisiert werden, und wen solltest du informieren? Dieser Leitfaden zeigt dir Schritt für Schritt, wie du deine rechtliche Transition vollständig und stressfrei abschließt. 1. Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens beim Standesamt Nach deiner Erklärung beim Standesamt wird deine Geburtsurkunde automatisch angepasst. Anschließend solltest du dafür sorgen,

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Gastbeitrag von Dr. Lara Werkstetter zum Selbstbestimmungsgesetz
Allgemein

Diskriminierungsschutz: Trans*, inter* und nicht-binäre Personen in Österreich besser geschützt – Wann folgt Deutschland?

Österreich baut den rechtlichen Diskriminierungsschutz von tina* (trans*-, und inter*geschlechtlichen, nicht-binären und agender) Personen aus, während wir in Deutschland noch auf die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes warten. In Österreich wurde nun durch den Nationalrat bei einer umfassenden Novelle des Dienstrechtes auch das Bundesgleichbehandlungsgesetz mit geändert, zugunsten von tina* Personen: „Geschlecht im Sinne dieses Bundesgesetzes umfasst Geschlechtsmerkmale, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechterrolle.“ Die Gleichstellung „von Frauen und Männern“ wurde durch „aufgrund des Geschlechts“ ersetzt.  Siehe Dienstrechts-Novelle 2024 (2711 d.B.) https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/2711  Damit wurde eine Erweiterung des Diskriminierungsschutzes geschaffen, Frauen bleiben weiterhin dadurch geschützt und dürfen nicht aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert werden. Frauenschutzräume bleiben erhalten.

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Studie genderachtsame Sprache und Menschen mit Behinderungen, Stefanie Koehler (2021) Foto von Jason Goodman auf Unsplash
Ratgeber

4 effektive Tipps für Arbeitgeber*innen: Transgender-Mitarbeitende unterstützen und ihre Rechte respektieren

Transgender-Personen am Arbeitsplatz verdienen eine unterstützende und inklusive Umgebung. Erfahren Sie, wie Arbeitgeber*innen Transgender-Mitarbeitende effektiv unterstützen können und welche Rechte diese haben. Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) bietet Beratungs- und Schulungsangebote sowie Unterstützung für Betroffene. Einführung Die Anerkennung der Vielfalt am Arbeitsplatz ist von großer Bedeutung, und das schließt auch Transgender-Mitarbeitende ein. Transgender-Personen sind Menschen, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem bei ihrer Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt. Arbeitgeber*innen spielen eine wichtige Rolle bei der Schaffung einer unterstützenden Umgebung für diese Mitarbeitenden und bei der Sicherstellung ihrer Rechte. In diesem Artikel werden wir besprechen, wie Arbeitgeber*innen Transgender-Mitarbeitende unterstützen können

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