Stellungnahme zur geplanten Meldedatenverordnung in Bayern
Zu weitgehende „Verordnung zur Änderung der Meldedatenverordnung“ in Bayern geplant Die dgti wurde eingeladen, im Rahmen einer Verbändeanhörung Stellung zu nehmen zu der geplanten Änderung der Meldedatenverordnung (MelVO) in Bayern. Aus unserer Perspektive ist diese Änderung der Meldedatenverordnung grundsätzlich nicht in dem Maße zwingend notwendig wie vom bayrischen Staatsministerium des Inneren (StMI) angenommen. Wie in der Begründung richtig angeführt wird, ermächtigt §20a des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz – BZRG) die Meldebehörde ausdrücklich, Änderungen im Rahmen des Transsexuellengesetzes (TSG) regelmäßig mitzuteilen. Nach unserem Wissen erfolgen diese Meldungen auch. Wenn es in der Vergangenheit nicht zu einemNachführen der