Unter Zuweisungsgeschlecht (Hebammengeschlecht, Geburtsgeschlecht ) versteht man das meist durch die Hebamme nach der Geburt dem Kind zugeschriebene Geschlecht. Die Zuweisung basiert allein auf körperlichen Merkmalen wie beispielsweise der Länge des Penis/der Klitoris und der Sichtbarkeit/Unsichtbarkeit der Hoden.

Stellungnahme zum Gastbeitrag von Valerie Wilms zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)
Der Gastbeitrag von Valerie Wilms zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in der Berliner Zeitung vom 12.4.26 basiert auf einer fehlerhaften rechtlichen Einordnung und ignoriert die geltende wissenschaftliche sowie menschenrechtliche Faktenlage. 1. Strikte Trennung von Personenstandsrecht und Medizinrecht Wilms vermischt in ihrer Argumentation die Änderung des Geschlechtseintrags mit medizinischen Maßnahmen. Juristisch ist dies unhaltbar: Gemäß §

