Unter Zuweisungsgeschlecht (Hebammengeschlecht, Geburtsgeschlecht ) versteht man das meist durch die Hebamme nach der Geburt dem Kind zugeschriebene Geschlecht. Die Zuweisung basiert allein auf körperlichen Merkmalen wie beispielsweise der Länge des Penis/der Klitoris und der Sichtbarkeit/Unsichtbarkeit der Hoden.

Gesundheitsversorgung für TIN*-Personen: Recht und Realität
Ein Jahr nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes zeigt sich eine widersprüchliche Realität. Die rechtliche Anerkennung wurde vereinfacht. Die Gesundheitsversorgung für TIN-Personen bleibt ein Problemfeld voller Diskriminierung und bürokratischer Hürden. Das Selbstbestimmungsgesetz: Fortschritt mit Grenzen Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) hat seit November 2024 die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen erheblich erleichtert. Laut Bundesinnenministerium
