Selbstbestimmungsgesetz: Mehr als 11.000 Anträge in einem Jahr – Tendenz sinkend, kein Trend bei Jugendlichen

Selbstbestimmungsgesetz
Das Selbstbestimmungsgesetz ist für viele Menschen eine Erleichterung

Seit dem 1.11.2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) vollständig in Kraft. Für die trans* Community war das ein Grund zum Feiern, ein historischer Tag. Es ist ein großer Erfolg, für den die dgti gemeinsam mit vielen anderen Organisationen jahrzehntelang gekämpft hat.

Viele Menschen haben darauf gewartet, dass das diskriminierende Transsexuellengesetz abgeschafft wurde. Das zeigen die Zahlen aus einer Umfrage der Nachrichtenagentur epd (Evangelischer Pressedienst) bei 20 der größten deutschen Städten deutlich. In Leipzig und Hamburg gab es rund 900 wirksame Erklärungen, in München und Köln rund 700. In Frankfurt gaben ca. 440 Menschen innerhalb eines Jahres die Erklärung zur Änderung von Vornamen und Personenstand ab. Mittlerweile haben mehr als 11.000 Menschen das Selbstbestimmungsgesetz genutzt. Wenn man bedenkt, dass Deutschland um die 83 Millionen Einwohner hat, immer noch eine kleine Zahl.

Ebenso zeigen die Zahlen, dass die derzeitige Nutzung des Selbstbestimmungsgesetzes rückläufig ist, was wir auch so erwartet haben. Denn in Berlin gaben zwar innerhalb eines Jahres mehr als 2400 Menschen die Erklärung ab, aber davon alleine waren fast 1400 Anmeldungen im November 2024 und fast 1000 Abgaben der Erklärungen in den ersten 2 Monaten. Im Juni und Juli 2025 waren es nur noch rund 160 Abgaben der Erklärungen pro Monat.

Nur rund 30 Erklärungen waren für Personen unter 14 Jahren und rund 160 Erklärungen von Jugendlichen zwischen 14 und 17 innerhalb eines Jahres in Berlin. Ein Trend, dass Jugendliche es „hip fänden, trans zu sein“, kann angesichts der geringen Zahlen nicht festgestellt werden. Überdies hinaus ist diese These wissenschaftlich auch anderweitig bereits widerlegt worden.

In den ersten Monaten des Selbstbestimmungsgesetzes gab es einige Umsetzungsprobleme: Standesbeamt*innen waren nicht geschult, die Standesämter hatten keine Formulare und konnten keine Termine anbieten. Darüber hinaus sorgte das Bundesinnenministerium mit seltsamen Rechtsauslegungen zur Verwendung und der Anzahl der Vornamen für Verwirrung. Mittlerweile sorgt eine abgestimmte Rechtsauffassung des Bundesministeriums des Innern (BMI), des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren und Jugend (BMFSFJ) aus dem September 2024 für rechtliche Klarheit.

Wie genau das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) funktioniert, kannst du in unserem FAQ nachlesen. Auf dieser Seite findet ihr die notwendigen Informationen zum Verfahren nach dem Selbstbestimmungsgesetz in Fragen und Antworten (FAQ zum SBGG). Für tina* Menschen ist dieses Gesetz ein wichtiger Schritt zur Anerkennung und zum Schutz ihrer Geschlechtszugehörigkeit. Es fördert Akzeptanz, Gleichberechtigung und Respekt in unserer Gesellschaft und ermöglicht Betroffenen, ihr authentisches Selbst zu leben. Das Gesetz bietet: Zeugnisse werden erneut ausgestellt, neue passende Fahrkarten für den ÖPNV, einen neuen Bibliotheksausweis, eine Mitgliedskarte im Sportverein und vieles mehr zu erhalten. Abschließend haben wir eine Checkliste für eine erfolgreiche Transition für euch vorbereitet.

Für Kinder/Jugendliche und ihre Eltern/Sorgeberechtigten haben wir eine eigene Broschüre zum Selbstbestimmungsgesetz. Dort findet ihr alle notwendigen Informationen leicht erklärt. Ihr findet diese Broschüre auch in unserem Bereich Publikationen zum Download.

Die pro familia Beratungsstellen Friedrichdorf vielfältig BUNT – queere Fachstelle Hochtaunuskreis und pro familia queerformat Groß-Gerau/Rüsselsheim, sowie die Beratungsstellen AHF-AIDS-Hilfe Frankfurt e. V. KISS und Kompetenzzentrum Trans* und Diversität Frankfurt am Main/Gießen Mittelhessen haben in enger Kooperation diese Broschüre zum Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag SBGG für Minderjährige und deren Eltern/Sorgeberechtigte erstellt. Druckexemplare gibt es in diesen Beratungsstellen vor Ort.

Beratungen für Eltern und ihre Kinder zum Selbstbestimmungsgesetz führen unsere Beratungsstellen durch sowie weitere Beratungsstellen. Wir empfehlen Eltern, die Austausch suchen, unser Verbandsmitglied Trans-Kinder-Netz e.V., die auch beraten.

Auch zu den Anforderungen an Vornamen haben wir eine Infoseite. Hier sind die rechtlichen Anforderungen an Vornamen aufgelistet. Dies soll eine Hilfe dabei sein, zu prüfen, ob ein gewünschter Vorname auch zulässig ist. Welche Vornamen bei welchem Geschlechtseintrag zulässig sind, findet ihr auch in unserem FAQ.

Weiterführende Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz findet ihr auch auf der Infoseite sbgg.info. Diese Webseite soll ebenfalls wie unser FAQ Personen, die den Geschlechtseintrag und Vornamen nach dem SBGG ändern wollen, die nötigen Informationen mitgeben. Gleichzeitig soll sie Rechtsanwender*innen, Standesbeamt*innen und Berater*innen einen Überblick über das neue Gesetz und das Verfahren zur Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen bieten.

Wenn du auch tin* Personen unterstützen möchtest, kannst du das durch eine Spende oder Fördermitgliedschaft tun. Deine dgti

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