Alltagstest (neu: Alltagserfahrungen)

Unter Alltagstest versteht die „Selbsterfahrung bzw. Selbsterprobung im Identitätsgeschlecht, indem der Betroffene durchgängig in allen sozialen Bezügen in der angestrebten Geschlechtsrolle lebt. […] Die Alltagserprobung soll die innere Stimmigkeit des Identitätsgeschlechtes in seiner individuellen Ausgestaltung und die Lebbarkeit der gewünschten Geschlechtsrolle zeigen und sollte zu einem Zugewinn an Lebenszufriedenheit führen“ (Zitat aus der „alten“ Begutachtungsanleitung des MDS „Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualität“ von 2009).

Alltagserfahrungen sollen das Risiko für Retransitionen minimieren und sind auch nach der aktuellen (2020) Begutachtungsanleitung des MDS Voraussetzung für alle geschlechtsangleichenden Maßnahmen.

Teilen auf:

Weitere interessante Artikel

Drei stilisierte Figuren stehen vor einem dunkelvioletten Hintergrund und halten sich an den Händen. Links ist eine herzförmige Figur in hellem Violett, in der Mitte eine pinke Blütenfigur mit sechs runden Blütenblättern, rechts eine wolkenförmige Figur in hellem Violett. Alle drei haben ovale weiße Gesichter mit einfachen lächelnden Augen.

Trans* – Was heißt das eigentlich? Eine fundierte Analyse von Identität, Recht und Lebensrealität

Der Begriff „trans*“ ist heute in vielen gesellschaftlichen Bereichen präsent. Trans* zu sein, beschreibt Menschen, die sich nicht oder nicht ausschließlich mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Der Begriff leitet sich vom lateinischen Wort „trans“ ab, das „jenseits“ oder „hinüber“ bedeutet. Das Sternchen (Asterisk) ist

Weiterlesen »
Antragstellung XXII. Qualitätszirkel Psychotherapeut*innen: Zu sehen das Logo der dgti und das Logo des Qualitätszirkels Psychotherapeut*innen

XXII. Antragstellung für geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Krankenkassen – Wege, Unterstützung und Optionen bei Ablehnung

Einladung zum 22. Qualitätszirkel Psychotherapeut*innen am 29.11.2025 Inhalt: Wir besprechen wichtige Formalia zur Antragstellung von geschlechtsangleichenden Maßnahmen auf Basis der Begutachtungsanleitung des Medizinischen Dienstes, sowie Handlungsoptionen bei Ablehnung. Zudem wird es um die Zusammenstellung von Gründen für Rückfragen des Medizinischen Dienstes auf Basis der Erfahrungen der dgti gehen. Referierende Personen

Weiterlesen »
Pressemitteilung: 1 Jahr Selbstbestimmungsgesetz

1 Jahr Selbstbestimmungsgesetz – Bilanz und offene Baustellen

Fortschritt mit Lücken Ein Jahr nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) zeigt sich: Viele Menschen haben lange auf diesen Schritt gewartet. Seit dem 1. November 2024 wurden über 22.000 Vornamens- und Personenstandsänderungen gemeldet. Trans*, inter* und nicht-binäre Personen können ihr Geschlecht nun selbst bestimmen, ohne medizinische Gutachten oder Gerichtsbeschlüsse. Das Gesetz beendet eine

Weiterlesen »
Logo der dgti e.V.

Spenden Sie für unsere Arbeit