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Kategorie: Öffentlichkeitsarbeit

Presseerklärungen der dgti

Ende der Diskriminierung für trans* und inter* im Polizeidienst

Die neue Polizeidienstvorschrift 300 wird diverser Alle Geschlechter können zum Polizeidienst zugelassen werden, unabhängig ihrer körperlichen Geschlechtsmerkmale. Wie jetzt bekannt wurde, trat am 01.01.2021 die neue Polizeidienstvorschrift 300 (PDV300) in Kraft. Diese ist nun ausdrücklich an alle Geschlechter gerichtet. Nach der alten Regelung wurde hier noch zwischen Männern und Frauen unterschieden, welche unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen mussten, um zum Dienst zugelassen zu werden. Nun ist diese auch für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen geöffnet worden. Damit sendet die Polizei ein deutliches Willkommenssignal an alle Menschen, die sich nicht mit dem traditionellen cis-binären Geschlechtsmodell identifizieren. Eine langjährige Diskriminierung, welche von körperlichen Geschlechtsmerkmalen

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Presseerklärungen der dgti

Referentenentwurf SoldRehaHomG

Gemeinsame Pressemitteilung von QueerBw – Interessenvertretung queerer Angehöriger der Bundeswehr, der Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti e. V.), der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) und der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.) Der Referentenentwurf zum SoldRehaHomG wird begrüßt: Forderung nach vollumfänglicher Rehabilitierung und echter Entschädigung Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat unsere Verbände am 12. Oktober 2020 zur Stellungnahme bzgl. des Referentenentwurfes eines „Gesetzes zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen oder in anderer Weise auf Grund ihrer sexuellen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten“ (SoldRehaHomG) aufgerufen. Soldat*innen wurden noch bis ins Jahr 2000 von der Bundeswehr systematisch diskriminiert. Aber auch in der Zeit nach

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Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012
Presseerklärungen der dgti

BGH-Beschluss zum § 45b Personenstandsgesetz vom 22.4.2020

Schockierender Beschluss am Bundesgerichtshof – Geschlecht ist kein Gefühl Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit der “empfundenen Intersexualität” die zahlreichen Versuche, die geäußerte Geschlechtszugehörigkeit juristisch in Worte zu fassen, um eine weitere Variante bereichert und dabei verkannt, dass ein gefühltes Geschlecht gar nicht existiert. Die Geschlechtszugehörigkeit ist kein Gefühl sondern – wie auch im Urteil vollkommen richtig ausgeführt – das verfassungsgerichtlich anerkannte von körperlichen Gegebenheiten unabhängige Wissen um die eigene Zugehörigkeit. Julia Monro meint dazu: „Den Unwillen des Gesetzgebers sich mit dieser Thematik zu befassen, den verurteilen wir aufs Schärfste. Uns liegen u.a. Beschwerden von Ärztekammern vor, dass der Gesetzgeber eine

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Bundestag Sitzungssaal
Presseerklärungen der dgti

Bundestag beschließt teilweises Verbot von Konversionsversuchen

Teilweises Verbot von Konversionsversuchen gegen die geschlechtliche und sexuelle Identität: Kinder und Jugendliche geschützt – kein Verbot bei Erwachsenen – keine Werbung Konversionstherapie (english version below) Transsexualität, Transidentität sind keine Krankheiten. Wir begrüßen die heutige Entscheidung für ein Gesetz zum Verbot sogenannter Konversionsbehandlungen. Dass unseriöse selbsternannte Heilende und religiöse Führende, welche u.a. „im Namen Gottes“ eine nicht vorhandene Erkrankung bekämpfen wollen ist ethisch keineswegs vertretbar. Der heutige Beschluss hat deutliche Signalwirkung – insbesondere auch für radikale Kirchenvertretungen und dubiose Ärzte – eine jahrelang durchgeführte menschenverachtende Praxis zu beenden. Es war längst Zeit für diesen Sinneswandel. Denn es ist wissenschaftlich längst erwiesen,

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