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Kategorie: Informationen

FAQ zum SBGG
News

FAQ zum SBGG 2024

FAQ zum SBGG – Selbstbestimmungsgesetz (Stand Juli 2024) Das Selbstbestimmungsgesetz – Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG), tritt am 01.11.2024 in Kraft. Es ermöglicht Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, die Angaben zu ihrem Geschlecht und ihre(n) Vornamen zu ändern. Auf dieser Seite findet ihr die notwendigen Informationen zum Verfahren nach dem Selbstbestimmungsgesetz in Fragen und Antworten (FAQ zum SBGG). Ab dem 01.08.2024 kannst du bei dem Standesamt deiner Wahl anmelden, dass du deinen Geschlechtseintrag und deine(n) Vornamen ändern möchtest. Frühestens drei Monate später kannst du dann die Erklärung über die Änderungen abgeben.

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News

Positives Gerichtsverfahren: Trans* Frauen dürfen nicht transfeindlich beleidigt werden

Janka Kluge, ehemaliges Vorstandsmitglied der dgti, Journalistin und Mitherausgeberin vom Sammelband “Einfach Selbstbestimmt: Texte zur Lebensrealität jenseits der Geschlechternormen” (2024, KiWi Verlag), hatte gegen den Blogger Julian Reichelt Klage wegen Misgenderns eingereicht und das Gerichtsverfahren gewonnen. In einem weiteren Fall leider erfolglos, was Reichelt zum Anlass nahm und Janka Kluge mit dem Slur “Transe” beleidigte. Dagegen wehrte sich sie nun erfolgreich. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied nun, dass trans* Frauen damit nicht beleidigt werden dürfen. Die Entscheidung (Az. 16 U 92/23) wurde am 12.7.2024 bekannt. Das Wort sei ausschließlich abwertend, hieß es zur Begründung. Der diskriminierende Verletzungsgehalt stehe auf

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Offener Brief an Bundesärztekammer und Bundesminister zu Beschlüssen des 128. Deutschen Ärztetages
Medizinisches

Offener Brief an Bundesärztekammer und Bundesminister

Offener Brief Heute ging ein offener Brief an Bundesminister Herrn Prof. Dr. Karl Lauterbach und Herrn Dr. med. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer aus der Sicht von Eltern mit trans* und nicht-binären Kindern oder Jugendlichen. Gesundheitsgefährdende Beschlüsse des 128. Deutschen Ärztetages Die mitunterzeichnenden Verbände und Vereine (S.5-6 des offenen Briefes) und wir als dgti e.V., die viele der Familien mit trans* oder nicht-binären Kindern und Jugendlichen vertreten, fordern dazu auf, die Gesundheitsversorgung nicht zum Spielball rechtskonservativer bevormundender Politik werden zu lassen und bitten den Präsidenten der Bundesärztekammer und Bundesminister Lauterbach um Stellungnahme und Austausch. Der 128. Deutsche Ärztetag in Mainz

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Das Gendersternchen umfasst alle Geschlechter
News

Das Gendersternchen umfasst alle Geschlechter

In seinem Urteil vom 23. November 2023 – 8 AZR 164/22 – entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) über die Frage ob und wie eine Stellenausschreibung geschlechtsneutral im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ausgestaltet war. Ursache der Klage war eine Stellenausschreibung in der „Fallmanager*innen“ gesucht wurden und, wie üblich und wünschenswert, mitteilte das „schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber“ bevorzugt berücksichtigt würden. Eine sich als „Hermaphrodit“ bezeichnende, also sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig wissende Person bewarb sich auf diese Position. Ihre Bewerbung fand letztlich keine Berücksichtigung, weshalb diese Klage wegen Diskriminierung u. a. auf Grundlage des Merkmals „Geschlecht“ erhob. Personen

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Selbstbestimmungsgesetz - eine Einordnung
Rechtliches

Selbstbestimmungsgesetz – Freiheit 2.0?

Was bedeutet das Selbstbestimmungsgesetz in der Praxis? Eine Einordnung v. Julia Steenken Ob es für Betroffene durch dieses Gesetz leichter geworden ist ihren Geschlechtseintrag berichtigen zu lassen, mag dahingestellt bleiben. Geschlechtszugehörigkeit: Berichtigt und nicht geändert Es ist wichtig festzuhalten das die Einträge berichtigt und nicht geändert werden. Dies mag vielleicht technisch kein Unterschied sein, sprachlich und inhaltlich sehr wohl. Menschen die dem trans* intergeschlechtlich und nicht-binären oder agender Spektrum (tina) zugerechnet werden bzw. sich diesem zugehörig wissen, haben einen nicht ihrer Lebenswirklichkeit und Selbsterleben entsprechenden Geschlechtseintrag. Aus diesem Grund hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) schon 1978 festgestellt, dass es eine Möglichkeit

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Pressemitteilung zum Selbstbestimmungsgesetz
News

Bundestag stimmt für Selbstbestimmung – mit Änderungen

Heute hat der Bundestag das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (SBGG)“ der Bundesregierung in der durch den Familienausschuss geänderter Fassung verabschiedet und damit endlich ein modernes, einfaches Verfahren geschaffen. Wir sind erleichtert, dass das aus der Zeit gefallene „Transsexuellengesetz“ abgeschafft wird. Die Abschaffung der Diskriminierung durch das sogenannte „Transsexuellengesetz“ (TSG) ist ein langer Weg und ein harter Kampf gewesen – vor 12 Jahren legte die dgti mit anderen Vereinen bereits das Forderungspapier zu einer TSG-Reform vor und forderte geschlechtliche Selbstbestimmung. Geschlechtliche Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht „Geschlechtliche Selbstbestimmung“ bedeutet für uns das

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Stellungnahme zu Beschlüssen Ärztetag
News

Konversionsmaßnahmen wirkungsvoll unterbinden!

Aktuelle Studien zeigen: Auch drei Jahre nach Inkrafttreten des Konfessionsbehandlungsschutzgesetzes (KonvBehSchG) sind Konversionsmaßnahmen nicht verschwunden. Die zuständigen Ministerien wollen dieses Vorhaben in dieser Legislatur nicht mehr angehen.

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Urteilsbegründung zur Kostenübernahme geschlechtsangleichender Maßnahmen veröffentlicht
News

Urteilsbegründung zur Kostenübernahme geschlechtsangleichender Maßnahmen veröffentlicht

Das Bundessozialgericht hat die schriftliche Urteilsbegründung zum Verfahren B 1 KR 16/22 R vom 19.10.2023 veröffentlicht. Durch das Urteil werden Kostenübernahmen für Menschen, die neu ihre medizinische Transition beginnen wollen, verhindert. Eine lebensgefährliche Entscheidung. Der angeregte Bestandsschutz nur für laufende Transitionsmaßnahmen ist als fragwürdig und unzureichend anzusehen. Wir brauchen eine generelle Weiterführung der Kostenübernahmen. Geschlechtsangleichende Maßnahmen sind kein Luxus, sondern lebensnotwendig für die Gesundheit trans* und nicht-binärer Personen. Wir halten zudem die Einschätzung, bei der Diagnose und Behandlung eines durch Geschlechtsinkongruenz verursachten Leidensdrucks handle es sich um eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode, nach wie vor für falsch. Der gemeinsame Bundesausschuss

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Agender / Neutrois
Glossar

Agender

Menschen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen, bezeichnen sich u.a. als Agender.

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