Der Ergänzungsausweis der dgti e.V.

Bei Trans*Personen stimmen die amtlichen Ausweispapiere vor der offiziellen Namens- und/oder Personenstandsänderung nicht mit der eigenen geschlechtlichen Verortung überein. Ähnlich kann dies auch beim äußeren Erscheinungsbild der Fall sein. Das führt bei einer Personenkontrolle häufig zu unangenehmen, belastenden und erniedrigenden Fragen oder sogar gefährlichen Situationen.

Der dgti-Ergänzungsausweis ist ein standardisiertes Ausweispapier, das alle selbstgewählten personenbezogenen Daten (Vorname, Pronomen und ) dokumentiert und ein aktuelles Passfoto zeigt. Bei sämtlichen Innenministerien, bei der Polizei, vielen Behörden, Banken, Universitäten, Versicherungen und anderen Stellen ist er bekannt und akzeptiert. Dort, wo dies noch nicht der Fall ist, hilft ein QR-Code auf dem Ausweis weiter.

Der Ergänzungsausweis wird von der dgti e. V. herausgegeben und dient der Verhinderung der Diskriminierung von Amtswegen. Er unterstützt den nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 1833/95 gültigen Anspruch auf Anrede im bewussten und erklärten Geschlecht sowie selbstgewählten Vornamen in der Kommunikation mit staatlichen Organen.

Wichtigste Grundlage des Ausweises ist die Umsetzung der Forderung des Europäischen Parlamentes, mitgeteilt in der 11. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (hier unter Punkt 9). Die Ausstellung des Ergänzungsausweises durch die dgti e. V. wurde vom Bundesinnenministerium ausdrücklich gestattet (Schreiben des BMI); Berichte z. B. im Polizeimagazin „Streife“ und bei VelsPol, dem Mitarbeiternetzwerk für LSBTI in Polizei, Justiz und Zoll, sorgen für eine sehr hohe Sichtbarkeit bei „offiziellen Stellen“.

Der Ergänzungsausweis ist nur gültig in Kombination mit einem amtlichen Personaldokument und enthält deshalb beispielsweise die Nummer des Personalausweises. Da er somit an diese Nummer gekoppelt ist, fällt die Geltungsdauer mit der des amtlichen Dokuments zusammen, das heißt, wenn ein neuer Personalausweis benötigt wird, muss auch ein neuer Ergänzungsausweises beantragt werden.

Der Nachname muss immer mit dem Namen auf dem amtlichen Dokument übereinstimmen, in Zweifelsfällen werden wir eine Kopie der oberen Hälfte des Personalausweises als Beleg anfordern.

Letztlich behält sich die dgti allerdings das Recht vor, die Ausfertigung eines Ergänzungsausweises zu verweigern, wenn unter objektiver Würdigung der Gesamtumstände und Angaben diese nicht darauf hindeuten, dass der erbetene Ausweis zur Unterstützung und Erleichterung der gedacht ist, sondern zu einem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Das Selbstbestimmungsgesetz und der Ergänzungsausweis

Auch mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes hat der Ergänzungsausweis nichts von seiner Aktualität verloren und unterstützt Menschen im Alltagsleben. Siehe auch: Der dgti-Ergänzungsausweis: Warum er trotz Selbstbestimmungsgesetz immer noch wichtig sein kann

Er kostet aktuell (Januar 2025) 24,90 Euro.

In besonderen Fällen, z. B. wenn kein deutscher Personalausweis oder auch nur ein Aufenthaltstitel vorliegt oder bei Duldung/Aufenthaltsgestattung kontaktieren Sie uns bitte direkt unter ea@dgti.org.

Bitte lesen Sie die Checkliste und beachten Sie die Hinweise. Anträge mit ungeeigneten Fotos (Kopf zu klein, Hintergrund nicht einfarbig hell, Kopf mit Kopfbedeckung…) können nicht akzeptiert werden und verursachen vermeidbare Verzögerungen im Bestellablauf. Abgesehen davon, dass es nicht exakt biometrisch sein muss und auch mit der Handykamera aufgenommen werden kann, sollte das Foto denselben Kriterien genügen wie ein Foto für einen amtlichen Ausweis.

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