Der Ergänzungsausweis der dgti e.V.

Bei Trans*Personen stimmen die amtlichen Ausweispapiere vor der offiziellen Namens- und/oder Personenstandsänderung nicht mit der eigenen geschlechtlichen Verortung überein. Ähnlich kann dies auch beim äußeren Erscheinungsbild der Fall sein. Das führt bei einer Personenkontrolle häufig zu unangenehmen, belastenden und erniedrigenden Fragen oder sogar gefährlichen Situationen.

Der dgti-Ergänzungsausweis ist ein standardisiertes Ausweispapier, das alle selbstgewählten personenbezogenen Daten (Vorname, Pronomen und Geschlecht) dokumentiert und ein aktuelles Passfoto zeigt. Bei sämtlichen Innenministerien, bei der Polizei, vielen Behörden, Banken, Universitäten, Versicherungen und anderen Stellen ist er bekannt und akzeptiert. Dort, wo dies noch nicht der Fall ist, hilft ein QR-Code auf dem Ausweis weiter.

Der Ergänzungsausweis wird von der dgti e. V. herausgegeben und dient der Verhinderung der Diskriminierung von Amtswegen. Er unterstützt den nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 1833/95 gültigen Anspruch auf Anrede im bewussten und erklärten Geschlecht sowie selbstgewählten Vornamen in der Kommunikation mit staatlichen Organen.

Wichtigste Grundlage des Ausweises ist die Umsetzung der Forderung des Europäischen Parlamentes, mitgeteilt in der 11. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (hier unter Punkt 9). Die Ausstellung des Ergänzungsausweises durch die dgti e. V. wurde vom Bundesinnenministerium ausdrücklich gestattet (Schreiben des BMI); Berichte z. B. im Polizeimagazin „Streife“ und bei VelsPol, dem Mitarbeiternetzwerk für LSBTI in Polizei, Justiz und Zoll, sorgen für eine sehr hohe Sichtbarkeit bei „offiziellen Stellen“.

Der Ergänzungsausweis ist nur gültig in Kombination mit einem amtlichen Personaldokument und enthält deshalb beispielsweise die Nummer des Personalausweises. Da er somit an diese Nummer gekoppelt ist, fällt die Geltungsdauer mit der des amtlichen Dokuments zusammen, das heißt, wenn ein neuer Personalausweis benötigt wird, muss auch ein neuer Ergänzungsausweises beantragt werden.

Der Nachname muss immer mit dem Namen auf dem amtlichen Dokument übereinstimmen, in Zweifelsfällen werden wir eine Kopie der oberen Hälfte des Personalausweises als Beleg anfordern.

Letztlich behält sich die dgti allerdings das Recht vor, die Ausfertigung eines Ergänzungsausweises zu verweigern, wenn unter objektiver Würdigung der Gesamtumstände und Angaben diese nicht darauf hindeuten, dass der erbetene Ausweis zur Unterstützung und Erleichterung der Transition gedacht ist, sondern zu einem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Das Selbstbestimmungsgesetz und der Ergänzungsausweis

Auch mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes hat der Ergänzungsausweis nichts von seiner Aktualität verloren und unterstützt Menschen im Alltagsleben. Siehe auch: Der dgti-Ergänzungsausweis: Warum er trotz Selbstbestimmungsgesetz immer noch wichtig sein kann

  • Checkliste mit weiteren Hinweisen zur Beantragung
  • Additional Info for the Supplemental ID
    Mehrsprachige Erläuterungen zum Ergänzungsausweis

Er kostet aktuell (Januar 2025) 24,90 Euro.

In besonderen Fällen, z. B. wenn kein deutscher Personalausweis oder auch nur ein Aufenthaltstitel vorliegt oder bei Duldung/Aufenthaltsgestattung kontaktieren Sie uns bitte direkt unter ea@dgti.org.

Bitte lesen Sie die Checkliste und beachten Sie die Hinweise. Anträge mit ungeeigneten Fotos (Kopf zu klein, Hintergrund nicht einfarbig hell, Kopf mit Kopfbedeckung…) können nicht akzeptiert werden und verursachen vermeidbare Verzögerungen im Bestellablauf. Abgesehen davon, dass es nicht exakt biometrisch sein muss und auch mit der Handykamera aufgenommen werden kann, sollte das Foto denselben Kriterien genügen wie ein Foto für einen amtlichen Ausweis.

Teilen auf:

Weitere interessante Artikel

Pressemitteilung: 1 Jahr Selbstbestimmungsgesetz

1 Jahr Selbstbestimmungsgesetz – Bilanz und offene Baustellen

Fortschritt mit Lücken Ein Jahr nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) zeigt sich: Viele Menschen haben lange auf diesen Schritt gewartet. Seit dem 1. November 2024 wurden über 22.000 Vornamens- und Personenstandsänderungen gemeldet. Trans*, inter* und nicht-binäre Personen können ihr Geschlecht nun selbst bestimmen, ohne medizinische Gutachten oder Gerichtsbeschlüsse. Das Gesetz beendet eine

Weiterlesen »
Abstraktes, buntes Digitalgemälde mit kräftigen Farbflächen in Gelb, Orange, Pink und Blau. In der Mitte ist ein halb verdeckter Ausschnitt eines menschlichen Gesichts zu erkennen, vor allem Nase und Mund. Der Gesichtsausschnitt liegt in einem runden, orangefarbenen Kreis, der wie ein grafisches Element wirkt und die Bildfläche überlagert.

Resilienz und mentale Gesundheit für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen, und warum sie auch im Job zählt

Resilienz bedeutet seelische Widerstandskraft: also die Fähigkeit, mit Belastungen umzugehen und wieder ins Gleichgewicht zu kommen. Für trans*, inter* und nicht-binäre (TIN*) Menschen ist sie kein Trendwort, sondern oft eine alltägliche Herausforderung. Das betrifft das Leben, den Umgang mit anderen und den Beruf. Minderheitenstress: Wenn Belastung Alltag ist Viele Studien

Weiterlesen »
Selbstbestimmungsgesetz

Selbstbestimmungsgesetz: Mehr als 20.000 Anträge in einem Jahr – Tendenz sinkend, kein Trend bei Jugendlichen

Seit dem 1.11.2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) vollständig in Kraft. Für die trans* Community war das ein Grund zum Feiern, ein historischer Tag. Es ist ein großer Erfolg, für den die dgti gemeinsam mit vielen anderen Organisationen jahrzehntelang gekämpft hat. Viele Menschen haben darauf gewartet, dass das diskriminierende Transsexuellengesetz abgeschafft

Weiterlesen »
Handwerkszeug für die Arbeit mit transgeschlechtlichen und geschlechtsdiversen Menschen mit Transitionswunsch am 30. Januar 2026 - Eine Fotbildung für psychotherapeutisch Tätige Personen

Handwerkszeug für die Arbeit mit transgeschlechtlichen und geschlechtsdiversen Menschen mit Transitionswunsch – Fortbildung am 30.01.2026

Fortbildung für psychotherapeutisch tätige Personen Durchgeführt von Cornelia Kost, Adan Geißendörfer und Flora Buczkowski. In dieser Fortbildung soll ein Beitrag dazu geleistet werden die Versorgungslücke zu schließen, indem Sie befähigt werden transgeschlechtliche Menschen effizient in ihren Prozessen zu begleiten. Für wen ist die Fortbildung geeignet? Psychotherapeutisch tätige Personen mit und

Weiterlesen »
Logo der dgti e.V.

Spenden Sie für unsere Arbeit

Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.