Trump verschärft Einreise für trans* Menschen: Neue Regelungen sorgen für Empörung

Am 20. Januar 2025 unterzeichnete Donald Trump eine Executive Order mit dem Titel „Defending Women from Ideology Extremism and Restoring Biological Truth to the Federal Government“. Diese Anordnung schreibt vor, dass die US-Regierung nur noch zwei Geschlechter anerkennt: männlich und weiblich. Dadurch wurden zahlreiche Schutzmaßnahmen für *, nicht-binäre und inter*geschlechtliche (*) Menschen abgeschafft.

Kernpunkte der Order

  • Kein Recht auf Selbstidentifikation: Behörden dürfen das geäußerte Geschlecht einer Person nicht mehr berücksichtigen.
  • Aufhebung früherer Schutzmaßnahmen: Vorschriften aus der Biden-Regierung, die tin* Personen vor Diskriminierung schützen sollten, wurden rückgängig gemacht.
  • Festlegung auf das bei Geburt zugewiesene Geschlecht: In offizielle Dokumente wie Pässe und Visa darf nur noch das bei Geburt zugewiesene Geschlecht eingetragen werden.

Diese Änderungen haben erhebliche Auswirkungen auf tin* Personen – sowohl in den als auch für Reisende aus dem Ausland.

Änderungen der Bestimmungen für Reispässe und Visa

Die neuen Regelungen verschärfen die Hürden für trans*, inter* und nicht-binäre Bürger*innen der USA mit Reisepass und tin* Personen mit anderer Staatsangehörigkeit, die in die USA einreisen möchten:

  • Kein Geschlechtswechsel im Pass mehr möglich: Wer als US Bürger*in den Geschlechtseintrag im Pass ändern wollte, kann dies nun nicht mehr tun. Bereits geänderte Pässe bleiben gültig, neue Anträge werden jedoch abgelehnt oder nicht bearbeitet. Werden Pässe wg. Verlust ersetzt, wird wieder das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht eingetragen (Quelle).
  • Internationale Reisende sind auch betroffen: Diese Executive Order betrifft auch Reisende, die einen korrigierten Pass ihres Herkunftslandes besitzen (Quelle). Bei der /Visavergabe muss das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht angegeben werden.
  • Streichung der „X“-Option: Die 2022 eingeführte Möglichkeit, eine geschlechtsneutrale Kennzeichnung im Pass zu wählen, wurde abgeschafft. Diese Maßnahme sorgt für erhebliche Unsicherheit bei trans*-, nicht-binären und inter*geschlechtlichen Personen.
  • Einreiseverbot bei „Falschangaben“: Falls das angegebene Geschlecht nicht mit dem Erscheinungsbild übereinstimmt, kann dies als Täuschung gewertet und mit einer dauerhaften Einreisesperre geahndet werden. Die neue Praxis betrifft vor allem trans* Personen, deren Papiere nicht mehr mit ihrem tatsächlichen Geschlecht übereinstimmen (Quelle).

Diese Regelungen bedeuten für viele trans* Menschen, dass sie entweder mit nicht passenden Dokumenten reisen oder ganz auf Reisen in die USA verzichten müssen.

Folgen für trans* Reisende

Beruflich Reisende, insbesondere trans* und nicht-binäre Personen, sollten sich der aktuellen US-amerikanischen Richtlinien bewusst sein, die das Geschlecht ausschließlich als männlich oder weiblich definieren. Diese kann zu Herausforderungen bei der Einreise führen, insbesondere wenn Ihre Ausweisdokumente ein anderes Geschlecht oder ein „X“ als Geschlechtsmarker aufweisen. Es ist ratsam, vor Reiseantritt sicherzustellen, dass Ihre Dokumente den US-Vorgaben entsprechen, um mögliche Komplikationen zu vermeiden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Erhöhtes Risiko von Diskriminierung und Zwangsouting: Trans* Reisende, deren Dokumente nicht mit ihrem Geschlecht übereinstimmen, sind an US-Grenzen verstärkten Kontrollen ausgesetzt. Dadurch steigt das Risiko, geoutet zu werden und Diskriminierung oder gar Einreiseverweigerung zu erleben.

Einschränkung der Mobilität: Viele trans* Menschen verlassen sich auf Papiere, die ihre widerspiegeln. Doch mit der neuen Regelung geraten sie in rechtliche Unsicherheit, wenn sie in die USA reisen wollen.

Erschwerte Asylsuche: Geflüchtete, die in ihren Heimatländern aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität verfolgt werden, haben nun noch größere Hürden zu überwinden, um Schutz in den USA zu erhalten. Die Neuregelung widerspricht internationalen Flüchtlingskonventionen.

Verstöße gegen internationale Menschenrechte

Die Executive Order verstößt gegen mehrere internationale Abkommen:

  • UN-Menschenrechtscharta (Artikel 2, 13): Das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Freizügigkeit werden durch die Verordnung massiv eingeschränkt.
  • Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 14): Trans* Personen werden gezielt in ihrer Bewegungsfreiheit behindert.
  • Genfer Flüchtlingskonvention: Schutzsuchende trans* Personen könnten durch die Regelung ihr Recht auf Asyl verlieren.

Wie es weitergeht

Internationale Isolation der USA: Während Länder wie Kanada oder europäische Staaten LGBTQ+-Rechte weiter stärken, setzt die US-Regierung ein Signal in die entgegengesetzte Richtung. Dies könnte diplomatische Spannungen und Reiseboykotts auslösen.

Juristische Gegenwehr: Menschenrechtsorganisationen haben Klagen eingereicht, um die Verordnung zu kippen. Sollte ein Gericht zugunsten der Kläger*innen entscheiden, könnte trans* Personen wieder ermöglicht werden, korrekte Dokumente für Reisen in die USA zu nutzen.

Wachsende Proteste: Immer mehr trans* Aktivist*innen, Politiker*innen und Menschenrechtsorganisationen fordern die Rücknahme der Order. Eine spätere US-Regierung könnte die Maßnahme revidieren.

Die Rolle der dgti

Die e.V. beobachtet die Situation genau und setzt sich aktiv für die Rechte von trans*, inter* und nicht-binären Menschen ein. Die verschärften Regelungen zeigen erneut, wie wichtig der Einsatz für und bleibt.

Die Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit bietet umfangreiche Beratungsangebote, die trans*, inter* und nicht-binären Personen Orientierung und Unterstützung bieten. Mit einer Mitgliedschaft setzen Sie ein starkes Zeichen für Vielfalt und Gleichberechtigung.

Auch die Peerberatung der dgti, bei der sich Betroffene gegenseitig unterstützen, ist eine wertvolle Anlaufstelle für trans* Personen in schwierigen Lebenssituationen.

Wer die Arbeit der dgti zusätzlich unterstützen möchte, kann mit einer Spende helfen – jeder Beitrag fließt direkt in Beratungsangebote, politische Aufklärungsarbeit und Projekte zur Förderung der Rechte von trans* Menschen.

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