Bankkarte

Bankkarte mit selbstgewähltem Vornamen . . .geht nicht!?

Wir sagen: „geht doch!“

, Transsexualität, Transgender, sind Menschen wie wir, die sich nicht (nur) dem Ihnen bei der Geburt zugewiesenen zugehörig wissen. Die e.V. bevorzugt den Begriff Transidentität, respektiert aber selbstverständlich jede selbstbestimmte Eigenbezeichnung. Um nicht alle Begriffe aufzählen zu müssen, verwenden wir als Platzhalter gerne Trans*.

Banken, Spar-/Raiffeisenkassen, Volksbanken sind im wirtschaftlichen Sinne Dienstleistungsbetriebe. Sie stehen im Geldkreislaufmit anderen Wirtschaftsteilnehmern (Unternehmen, private Haushalte, öffentliche Haushalte) in Verbindung.“

(1) Deshalb sollte immer der Kundenwunsch im Vordergrund stehen, denn ein Betrieb kann nur dann auf Dauer bestehen, wenn er bereit ist die Bedürfnisse seiner Kundschaft auch durch Überdenken bzw. Hinterfragen tradierter Ansichten zu lösen im Stande ist.

Girokarte, , S-Card / BankCard, sind Kontokarten mit denen am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilgenommen werden kann und  weitere Dienstleistungen ermöglichen. Sie waren früher (bis 2002) auch als ec-Karte bekannt.

(1) Grill/Perczynski: Wirtschaftslehre des Kreditwesens, Bad Homburg v.d.H. 1997 

Was ist das Problem?

Für Trans*-Personen ist eine mit ihrer Lebensrealität übereinstimmende Kontokarte von außerordentlicher Bedeutung.

Der Gesetzgeber ermöglicht durch das Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz –TSG) eine Änderung von Vornamen und Personenstand. Hierzu haben Trans*Personen eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen,  welche jedoch sehr zeitaufwendig sind und einige Jahre dauern können. In dieser Zeit stimmt der optische Eindruck in zunehmendem Maße nicht mehr mit der durch den bisherigen Vornamen zu vermutenden Person überein. Dieses Auseinanderfallen von äußerem Erscheinungsbild und Vorname auf der Kontokarte führt zu vermeidbaren Irritationen und unnötigen Nachfragen bis hin zum Verlangen nach den Identifikationspapieren. Aus solchen Situationen ergeben sich dann zwangsläufig ein unangenehmes Zwangs- und Diskriminierungserfahrungen. Es ist deshalb notwendig, dass auf der Kontokarte der Vorname steht, mit dem die betroffene Person in der Öffentlichkeit lebt.

Gibt es eine Lösung?

Die Zulässigkeit wurde durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestätigt und auch der Deutsche Sparkassen-und Giroverband hat seine Mitgliedsinstitute hierauf hingewiesen. Weiterhin ist das Geschlecht gemäß Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen und der BaFin kein zu erfassendes Identifikationsmerkmal. Nur aus Platzgründen erfolgte bisher keine Erwähnung in dem vorherrschenden Lehrbuch. Es liegt also nur an der Bereitschaft, die zweifelsfrei bestehenden Möglichkeiten im Sinne der Kundschaft zu nutzen. Auf die Karten als solche finden AO und GWG keine Anwendung.

Wie geht das?

Viele Institute stützen sich vor der amtlichen Vornamens-und Personenstandänderung bei Trans*-Personen auf den beim Bundesinnenministerium akzeptierten Ergänzungsausweis der dgti.
Auf dessen Grundlage wird dann eine entsprechende Kontokarte in Form einer Karte für Bevollmächtigte erstellt. Die gesetzlich geforderte Identifikation und Legitimation bleibt vollkommen unberührt und ist gewährleistet. Letztendlich bevollmächtigen Sie sich selber unter dem „neuen Namen“.

Unabhängig –Trans* Aktiv

Wir stehen in regem Austausch mit allen in Frage kommenden Institutionen und der Politik, um die im alltäglichen Leben und beim Kontakt mit Banken regelmäßig auftauchenden Probleme möglichst umfassend und flächendeckend zu beseitigen.

  • Wir wissen aus den Beratungsgesprächen und unseren Erfahrungen, wo die Probleme liegen.
  • Wir streben gemeinsame Lösungen an.
  • Wir haben Facherfahrung.
  • Über 100 Banken wurden überzeugt auf diesem Weg eine neue Kontokarteauszustellen.

Ihre kennt dieses Verfahren nicht?

Sprechen Sie uns an, wir bieten Hilfe und Unterstützung bei Banken und Versicherungen.

Bundesgeschäftsstelle

dgti e.V.

Postfach 1605

55006 Mainz

Mail: bundesgeschaeftsstelle@dgti.org

Teilen auf:

Begriffe der letzten 30 Tage
AMKA Bielefeld angleichende Maßnahmen Aufklärung AK Sport Baden-Württemberg Gruppenmitglied androgyn Anliegen Amsterdam code Ausdruck Alter Checkliste äußeres Coming-out AK SN Arbeitskreises Queere Jugendarbeit Bistum Limburg Coming-out Bundesgeschäftsstelle Bodensee Alltagserfahrung #deinedgti Allgäu Antidiskriminierung Bundessozialgericht zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen (1987) AK TH AceFlag Daten §45b Bad Münster am Stein-Ebernburg Artikel 3 Grundgesetz Aufklären AK Öffentlichkeitsarbeit Best Ally Award Anpassung Bank Beratenden Ausbildung Ärztekammer (Deutschland) Begutachtungsanleitung AceAlly AK RLP Amateurfußball AsexualAwareness AceSupport Bundessozialgericht dass unsere geschlechtliche Identität eine andere ist Archive Begutachtung Beratung bundesweit Christiane Rohleder alina Ausbildung Betterplace AGG Buchtipps Berlin-Brandenburg Bundesärztekammer Offener Brief Beleidigung Barrieren Bundesministerium des Innern Arbeitsrecht Bundespolitk Authentizität AK trans*hopo Cis Menschen Bundesvorstand § 192 Athlet*innen Anerkennung am Arbeitsplatz Bayern ARD AGB Awareness Beratungsstelle RLP Bündnis 90/Die Grünen Antifeminismus Bankverbindung der dgti e.V. AsexualSpectrum Barcelona Axel Springer Verlag Claudia Jürgen Clüsserath Bildungseinrichtungen Best Practices cdu BCG (co) unsplsch Aromantik Covid Achtsamkeit Ansbach Candles AWMF Alice Schwarzer AK Nord Akzeptanz Begutachtungsrichtlinie Binder AGG-Reform Couple Beratungsstelle Bayern Alexander Korte Buchtipp Aktivistin Cisgender ArbeitsplatzInklusion Damian Kusenberg bezeichnen sich als Agender. Berater*innen Beratung Constantin Jahn AK Info Begleitung Bundesministeriums der Justiz Christlich Benachteiligung Baden-Württemberg AceErasure Coming Out Beratungsstelle Datenschutz Bankkarte Braunschweig comingout agender Bundespolitik AcePride Art. 3 AK ST §45b PStG Bündnis Akzeptanz und Vielfalt Frankfurt #deine dgti Ausbildungsschule Brandenburg Asexualität das feministische Manifest biologie cis-Männer das dem Phänomen der Transsexualität ein behandlungsbedürftiger und auch behandlungswerter Leidensdruck mitunter innewohnt. DatingTipps angriffe auf die dgti e.V. Bundestag Crossdressing Additional Information Supplemental ID Bündnis zum Abstammungsrecht § 45b PStG Ausland Aurich AK NRW community 1987 Coming Out Day Asterisk Ally-Strategien arbeitssicherheit AkzeptanzFürAlle Bartpflege Corona auting AWMF-S3-Leitlinie Ära Arbeitgeber*innen dann möchten wir (meist) auch in der gefühlten Identität leben. §192a StGB AsexualAwarenessWeek Bündnis D&I Bundesregierung Bundesstiftung Magnus Hirschfeld Arbeitskreis Augenhöhe §175 Bad Kreuznach (co) unsplash.com CSD Belegschaft AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Angehörige Bild Berlin Blutspenderichtlinien Bücher 26 Jahre Chancengleichheit Bundesminister Karl Lauterbach anstatt CDU/CSU Allies Alltagstest Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften Bußgeld Misgendern Augsburg BigBrother Brighton Arbeit Attraktivität für Beschäftigte cdu wahlprogramm 3. Reich Bi- Business Case Blutspenderichtlinien anpassen Altersverteilung von trans* Personen Alkohol 19. September Affiliate Bundeswehr Arbeitsplatz AsexualitätErklärt § 175 Bundesärztekammer Ahlebeck Beratung für trans* und inter* Menschen Adrian Hector Ärzt*innen Christentum beziehungstipps Bundesverdienstkreuz Chancen Bundesverfassungsgericht Anerkennung AOK Beitrag BSG Bundesarbeitsgericht Balian Buschbaum Ausschluss Abstammungsrecht Bundesgerichtshof Bundesverband Trans* Austausch Ärztetag Andrea Ottmer Antidiskriminierungsarbeit AK Berlin-Brandenburg Bundesjustizminister Marco Buschmann Bildungsabschlüsse bundesweit AK Antrag Arbeitsumfeld Bildung Allgemein Berlin-Alexanderplatz Archiv Bundesrat AsexualVisibility Beratungsgespäch Bedürfnisse AK Bayern AK Hessen BGH

Weitere interessante Artikel

Business Loung / Arbeitsplatz

Trans*, inter*, non-binär: Sprengstoff am Arbeitsplatz! Warum Anti-LGBTQ+ Gesetze ein Problem sind.

Anti-LGBTQ+ Gesetze oder Dekrete in den USA, Russland, Ungarn, Ghana, Uganda oder selbst hierzulande verdeutlichen, wie fragil rechtliche Sicherungen wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) noch immer sind. Eine aktuelle Untersuchung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigt: 47 Prozent aller trans* Beschäftigten verbergen ihre Identität am Arbeitsplatz, aus Angst vor Diskriminierung oder

Weiterlesen »
Mobbing – Wenn die Pause zur Hölle wird

VIII. Mobbing – Wenn die Pause zur Hölle wird

Einladung zum 8. Qualitätszirkel Queere Bildung am 19.03.2025 Beim achten Treffen des QZ Queere Bildung sprechen wir über das Thema Mobbing – Wenn die Pause zur Hölle wird Als Gast dürfen wir Norman Wolf, Mitarbeiter der Aidshilfe Frankfurt und Autor des Buches Wenn die Pause zur Hölle wird: Wie du

Weiterlesen »
Perspektivwechsel - cis - trans*

Perspektivwechsel: Gemeinsam inklusiv. Was cis Menschen von trans* Personen lernen können.

Die Lebensrealitäten von trans* Menschen sind reich an Erfahrungen, die weit über das Thema Geschlechtsidentität hinausgehen. Sie bieten uns als Gesellschaft wertvolle Lektionen in Sachen Menschlichkeit, die wir nutzen sollten, um einander besser zu verstehen und eine inklusivere Welt zu gestalten. Der Perspektivwechsel, den uns trans* Personen ermöglichen, ist dabei

Weiterlesen »
Logo der dgti e.V.

Spenden Sie für unsere Arbeit

Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.