Zu den Angriffen auf die dgti

Die dgti ist ein seit 25 Jahren tätiger Verein, der aus der Selbsthilfe entstanden ist und mittlerweile als eigenständiger Bundesverband die Interessen von trans*, inter* und nichtbinären Personen vertritt. Oberstes Ziel ist es, die Akzeptanz von trans*-, intergeschlechtlichen- und nicht-binären (TIN*) Menschen innerhalb der Gesellschaft auf allen Ebenen zu fördern.

Wir beraten und betreuen alle interessierten Menschen, die sich mit diesen Themen befassen. Aspekte unserer aktivistischen Arbeit sind unter anderen Aufklärung rund um die Themen Arbeit, Studium, Schule, Kita, Familie, Selbstakzeptanz, Gesundheitsversorgung u.v.m. Wir arbeiten politisch aktivistisch, beratend und informierend, ohne die einzelne Person aus dem Auge zu verlieren.

Die Unterstellung, die dgti würde das Ziel verfolgen, eine möglichst einfache Transition mit möglichst wenig Kontrolle zu wollen, sprich insbesondere Kinder- und Jugendschutzmaßnahmen im Rahmen von geschlechtsangleichenden Maßnahmen abbauen zu wollen, und sei gefährlich, entbehrt jeglicher Grundlage. Eine Transition beginnt mit dem Coming-Out und kann viele Schritte umfassen, darunter rechtliche und medizinische. Bei den medizinischen Maßnahmen sind medizinische Leitlinien maßgeblich, wie die WPATH Standards of Care Version 8, die AWMF S3 Leitlinien Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit: Diagnostik, Beratung, Behandlung  und dann die derzeit in der finalen Phase der Entstehung befindliche S3-Leitlinie Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter: Diagnostik und Behandlung, die die bisherige AWMF S1-Leitlinie: „Störungen der Geschlechtsidentität im Kindes- und Jugendalter“ ablöst. Dazu gibt es die Adhoc-Empfehlungen des Deutschen Ethikrates „Trans-Identität bei Kindern und Jugendlichen: Therapeutische Kontroversen – ethische Orientierungen“ sowie auf sozialrechtlicher Basis die Begutachtungsanleitung des Medizinischen Dienstes: Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes nach §282 SGB V: Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualismus (ICD-10, F64.0). Wir fordern eine im Sozialgesetzbuch verankerte trans*Gesundheitsversorgung, die diese Leitlinien umsetzt und auch die Bedarfe von detransitionierenden Personen mitdenkt. Zu unseren Forderungen gehört auch die Einführung der ICD-11 in Deutschland.

Als Fachgesellschaft und qualifizierter Peer*Beratungsanbieter halten wir uns in der Beratungsarbeit an diese Leitlinien und Empfehlungen. Wir informieren und beraten über die verschiedenen möglichen Schritte und Maßnahmen, um Betroffenen und Angehörigen die Möglichkeit zu geben, eine informierte Entscheidung zu treffen und falls nötig geeignete Behandler*innen zu finden. Dazu gehört auch die Aufklärung über die teils irreversiblen Folgen von geschlechtsangleichenden Maßnahmen. Beratung bedeutet nicht, Ratsuchenden solche Maßnahmen zu empfehlen. Betroffenen eine Transgeschlechtlichkeit und Geschlechtsinkongruenz diagnostizieren können und dürfen wir nicht.

Die dgti-Trans*Beratendenschulung ist zudem kein einfacher Workshop, sondern eine umfassende Schulung in verschiedenen Themenbereichen. Durch interne erfahrene Berater*innen und externe Fachkräfte wird hier Fachwissen vermittelt.

Wenn wir über einen unserer Social-Media-Kanäle die trans*Community und Interessierte darüber informieren, dass ein bekannter britischer Psychiater, der nie mit trans* Jugendlichen gearbeitet hat, einen Vortrag halten wird, dann geschieht dies rein zur Information. Seine Theorien halten wir aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse für gefährlich und schädigend. Hier haben wir eine überspitzte Meinungsäußerung getätigt, um dies zu verdeutlichen. Über den angekündigten Gegenprotest haben wir sachlich informiert. Einen tatsächlichen Aufruf oder die Aufforderung, dort teilzunehmen, haben wir nicht getätigt.

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