Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz im Bundeskabinett verabschiedet

Pressemitteilung zum Selbstbestimmungsgesetz
Pressemitteilung zum Selbstbestimmungsgesetz

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf (Stand 23.8.2023) eines Gesetzes über die „Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften“ im Kabinett beschlossen.

Pressemitteilung der dgti e.V. zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) zum Kabinettsbeschluss vom 23.08.2023

Heute hat das Bundeskabinett den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums der Justiz

„Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften für das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)“

verabschiedet und damit das weitere parlamentarische Gesetzgebungsverfahren endlich ermöglicht.

Wir begrüßen den Fortschritt im laufenden Verfahren. Die Abschaffung der Diskriminierung durch das sogenannte „Transsexuellengesetz“ (TSG) ist ein langer Weg und ein harter Kampf –  vor 11 Jahren legte die dgti mit anderen Vereinen bereits das Forderungspapier zu einer TSG-Reform vor und forderte geschlechtliche Selbstbestimmung.

„Geschlechtliche Selbstbestimmung“ bedeutet für uns das Menschenrecht, entsprechend dem erlebten Geschlecht ohne vermeidbare Benachteiligungen leben zu können. Dies schließt Grundrechte, Personenstandsrecht, Abstammungsrecht, Kinderrechtskonvention, das Sozialgesetzbuch und viele weitere Rechtsgebiete mit ein. Wahre Selbstbestimmung liegt nur vor, wenn sie frei von äußerem Zwang und allein dem selbstbestimmten Zeitpunkt, Zeitrahmen und Umfang unterworfen ausgeübt werden kann.

Vor allem ist uns die Feststellung wichtig, dass es sich bei geschlechtlicher Selbstbestimmung nicht um die „Einbildung einer kleinen, verschrobenen Minderheit“ handelt, sondern um die Wahrnehmung der verfassungsrechtlich verbrieften Rechte aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG. Hieran hat das Bundesverfassungsgericht, sowie auch der EuGH in seiner Zuständigkeit, nie einen Zweifel aufkommen lassen.

Gegenüber dem 2022 vorgelegten Eckpunktepapier und dem bisherigen Referentenentwurf ist auch der jetzt vorliegende Gesetzesentwurf der Bundesregierung an mehreren Stellen zurückgefallen und kann unter Umständen auch Verschlechterungen gegenüber dem TSG bedeuten:

Die Begrenzung der Wirksamkeit der Änderung bei Ausländern im Falle eines Ereignisses, dass zur Abschiebung führt, ist unverhältnismäßig und ist abzulehnen. Hier werden Geflüchtete Personen unter Generalverdacht gestellt. Auch die Beibehaltung der 3-Monatsfrist lässt uns kopfschüttelnd zurück. Diese ist ebenfalls abzulehnen.

Die Aufzählung an wen Daten trotz Offenbarungsverbot übermittelt werden dürfen verunsichert und lässt an dunkle Zeiten erinnern, in denen Listen über queere Menschen geführt wurden. Dass hier die Rechtslage sich dem TSG gegenüber nicht ändert, ist ein schwacher Trost.

Die Regelungen zu trans*Elternschaft basieren auf biologistischen Annahmen und verwehren trans*Personen die rechtliche Anerkennung ihrer sozialen Elternrollen. Queere Elternschaften sind heute längst möglich und auch bereits im Recht abbildbar. Deutlich wird hier die konservative Grundhaltung des Gesetzgebers.

Insgesamt stellt der Entwurf nur einen ersten Schritt in die geschlechtliche Selbstbestimmung dar. Enttäuschend sind die fehlenden Nachbesserungen durch den Gesetzgeber, die Verbändeanhörung blieb im Kabinett trotz der lautstarken Kritik erfolglos , die auch in unserer Stellungnahme deutlich wurde. Der Bundestag muss dann im weiteren Gesetzgebungsverfahren nachbessern.

Jenny Wilken

Leitung Bundesgeschäftsstelle

Weitere Ressourcen: Mitteilung des BMFSFJ zum Kabinettsbeschluss

Teilen auf:

Begriffe der letzten 30 Tage
angleichende Maßnahmen BGH AGG Ausbildungsschule Beratung bundesweit Binder Bankverbindung der dgti e.V. Bundesminister Karl Lauterbach britischer Botschafter Anerkennung am Arbeitsplatz AK TH Affiliate Berater*innen äußeres Coming-out AK Nord Bundesärztekammer AsexualAwarenessWeek Corona Christlich Barrieren Bank Best Ally Award Alice Schwarzer Bündnis 90/Die Grünen agender AsexualVisibility Begutachtung Bundeswehr Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften Angehörige Amsterdam Bedürfnisse Ärztekammer (Deutschland) Beratungsstelle RLP AWMF-S3-Leitlinie (co) unsplash.com Bayern Awareness Alltagserfahrung Auswirkungen Hormontherapie auf Sexualität 19. September Bodensee Artikel 3 Grundgesetz AK Öffentlichkeitsarbeit Begleitung Couple Arbeitgeber*innen Bündnis zum Abstammungsrecht bezeichnen sich als Agender. Adrian Hector BCG AK NRW Aromantik binäre Geschlechtsidentität Belegschaft 26 Jahre Balian Buschbaum Benachteiligung Bundesarbeitsgericht Coming-out Authentizität Arbeitsrecht Cisgender AcePride Aktivistin AK RLP Abstammungsrecht AK Berlin-Brandenburg AMKA Christentum AsexualSpectrum CDU/CSU Christiane Rohleder #deine dgti AK Sport Buchtipps Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Bücher Antidiskriminierungsarbeit AceAlly Baden-Württemberg Gruppenmitglied Allies Bartpflege beziehungstipps Bundessozialgericht zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen (1987) Bundesgerichtshof AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Brandenburg Beratung Art. 3 Bi- Ahlebeck Candles Constantin Jahn Ausschluss AOK Anerkennung Arbeitsumfeld § 175 Bürokratie Bildung Beitrag Begutachtungsanleitung Alltagstest AceSupport Brighton alina Antrag Bundesstiftung Magnus Hirschfeld Alkohol Ausdruck AGB Beratung für trans* und inter* Menschen Anpassung Augenhöhe Axel Springer Verlag Archive Archiv ArbeitsplatzInklusion Athlet*innen bundesweit Ausbildung Bildungsabschlüsse § 45b PStG #deinedgti AceFlag Aurich AK Bad Kreuznach cdu wahlprogramm Bundestag Bielefeld Berlin Chancen 3. Reich androgyn Arbeitskreis cdu Blutspenderichtlinien Austausch Bundessozialgericht Beratenden Ausbildung Bekämpfung der Fetischisierung von trans* Personen Bundesverdienstkreuz AkzeptanzFürAlle Bundespolitik §45b Beratungsstelle Bayern Ansbach § 192 Bundesregierung Alter Beratungsstelle Bündnis Bildungseinrichtungen Bad Münster am Stein-Ebernburg auting 1987 Braunschweig (co) unsplsch Additional Information Supplemental ID Arbeitsplatz Andrea Ottmer Begutachtungsrichtlinie Bundesvorstand Claudia Jürgen Clüsserath Antifeminismus ARD AsexualAwareness Ally-Strategien Coming Out Day BSG Ärztetag Attraktivität für Beschäftigte Baden-Wüttemberg §45b PStG Ära Achtsamkeit AsexualitätErklärt Cis Menschen AK SN Androgenrezeptor Asexualität Berlin-Brandenburg angriffe auf die dgti e.V. Bankkarte Bundesverfassungsgericht Ausland Checkliste Bundesministeriums der Justiz Arbeit biologische Grundlagen Bild Altersverteilung von trans* Personen Beleidigung Baden-Württemberg Beauftragte Aufklärung Aufklären Aromatase cis-Männer Bundesjustizminister Marco Buschmann comingout Barcelona Anliegen Blutspenderichtlinien anpassen Best Practices Buchtipp AK Hessen Chancengleichheit Bathroom Bill §192a StGB Bundesärztekammer Offener Brief Augsburg AceErasure Bundespolitk Berlin-Alexanderplatz AK ST Ärzt*innen BigBrother community Bundesverband Trans* Akzeptanz Allgemein Betterplace Coming Out biologie anstatt AK trans*hopo Bußgeld Misgendern AK Info Bundesgeschäftsstelle Business Case Beratungsgespäch Asterisk Amateurfußball Arbeitskreises Queere Jugendarbeit Bistum Limburg Bündnis Akzeptanz und Vielfalt Frankfurt Alexander Korte Allgäu AGG-Reform Bundesrat Antidiskriminierung arbeitssicherheit Bundesministerium des Innern Berufsunfähigkeitsversicherung code §175 AK Bayern AWMF

Weitere interessante Artikel

Logo der dgti e.V.

Spenden Sie für unsere Arbeit

Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.