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Am heutigen Tag wird international der Tag gegen Homo-, Bi- und Trans* und Inter*feindlichkeit begangen. Der 17. Mai markiert den Wegfall der Einstufung von Homosexualität als Krankheit im Diagnoseschlüssel der WHO am 17.05.1990. Am heutigen Tag sind wir sichtbar, wollen wir Sichtbarkeit von Lesben und Schwulen, von bisexuellen sowie trans* und intergeschlechtlichen Menschen schaffen – um darauf aufmerksam zu machen, dass wir immer noch benachteiligt und verfolgt werden. Sichtbarkeit bedeutet aber auch Gefahr, insbesondere für trans*, intergeschlechtliche und nichtbinäre (tin*)Menschen. Selbst innerhalb der Communities droht uns tin*Personen Ablehnung. Wir werden abgelehnt, zurückgewiesen und immer öfter auch deutlich wahrnehmbar angegriffen. Wir
Die Verbändeanhörung zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) startet Das Bundesjustizministerium hat am 9.5.2023 den Referentenentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) veröffentlicht. Die Abschaffung der Diskriminierung durch das sogenannte „Transsexuellengesetz“ (TSG) war ein langer Weg und ein harter Kampf – vor 11 Jahren legte die dgti mit anderen Vereinen bereits das Forderungspapier zu einer TSG-Reform vor und forderte geschlechtliche Selbstbestimmung, wie auch schon in den Jahren 2000, 2009, 2015 und 2021. Hinweis: Diese Pressemitteilung stellt lediglich einen vorläufigen Auszug aus unserer ausführlichen Stellungnahme dar, die wir innerhalb der vorgegebenen Frist bis zum 30.5.2023 nach Abstimmung mit unseren Mitgliedern abgeben werden. Die Abschaffung des Transsexuellengesetzes
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR lehnte mit seinem am 4.4.2023 veröffentlichten Urteil eine Beschwerde eines deutschen trans*Manns ab, der nicht als „Mutter“ seines Kindes in der Geburtsurkunde stehen wollte. Ein enttäuschender Ausgang eines rund 10-jährigen Kampfes um Anerkennung. Neben dem Verfahren des Mannes, der als trans* Mann ein Kind gebar, wurde zudem in dem Verfahren einer trans* Frau negativ entschieden, die ein Kind zeugte und nicht als Vater eingetragen werden wollte. Ganz umsonst waren die beiden Verfahren allerdings nicht: Der EGMR überlässt es der deutschen Gesetzgebung, hier nachzubessern, wie es auch die Bundesregierung angekündigt hat. Die dgti begrüßt die
Presseerklärung der dgti e.V. zur Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach “Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein“ Transfusionsgesetz hinsichtlich Blutspenden ändern Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtete, kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach an, das Transfusionsgesetz für die Blutspende ändern zu wollen. Mit der Änderung soll die Bundesärztekammer verpflichtet werden, die Blutspenderichtlinien anzupassen und die Diskriminierung von trans*Personen und cis-Männern, die mit Männern Sex (MSM) haben, zu beenden. Die dgti begrüßt die geplante Änderung des Transfusionsgesetzes. Die Abschaffung dieser Diskriminierung war ein langer Weg und ein harter Kampf – und es ist eines der ersten geplanten Gesetze
Heute ist #internationalhumanrightsday – der Tag der #Menschenrechte ! Diese gelten universell: Über den eigenen Körper, die eigene Gesundheit und das eigene Sexualleben entscheiden – das ist ein grundlegendes Menschenrecht. Trotzdem muss man in Deutschland als transgeschlechtliche Person bei der Personenstandsänderung sich fremd begutachten lassen statt selbst bestimmt den Eintrag ändern zu lassen. Auch intergeschlechtliche Menschen sind nicht ausreichend geschützt. Trans*Personen werden in der Medizin weiter pathologisiert durch die ICD10, dabei ist die ICD11 längst da. Die Bundesregierung muss das Recht auf Selbstbestimmung endlich umfassend garantieren! Fehlende Selbstbestimmung für transgeschlechtliche und nicht-binäre Menschen – was sich ändern muss:https://dgti.org/2021/09/29/positionspapier-der-dgti-e-v-fuer-die-bundespolitik/ #selbstbestimmungsgesetz #tsgabschaffen #intergeschlechtlichekinderschützen#nichtbinäristreal #transrightsarehumanrights #grundgesetzfüralle #transistkeintrend #transistkeinekrankheit #deinedgti
Trans* im Strafvollzug ist eines der vielen Themen, die häufig im Zusammenhang mit sogenannten “Safe Spaces” für Frauen angeführt werden. Wie sieht es in der Realität aus ? Hier ein Beispiel aus den USA; Am 26.4.2022 wurde von Boulevardmedien verbreitet, dass auf Rikers Island, einer berüchtigten Strafanstalt im US Bundesstaat New York, eine trans* Frau eine andere Insassin vergewaltigt und die Tat zugegeben hat. Festgestellt wurde bei der anschließenden Untersuchung, dass das Opfer bereits vor der Tat schwanger war, durch einvernehmlichen Sex. Auf Rikers Island sind über 6000 Menschen inhaftiert und es kommt zu tausenden Übergriffen durch Justizvollzugsbeschäftigte jedes Jahr.
Heute Vormittag wurden vom DFB die neuen Regelungen vorgestellt. Die Regelung für das Spielrecht von trans*, inter* und nichtbinären Personen im Amateurfußball tritt bereits zur Saison 22/23 in Kraft. Zunächst wurde die Regelung in die DFB-Spielordnung, die DFB-Jugendordnung sowie die DFB-Futsal-Ordnung aufgenommen. Für den Profibereich ist keine neue Regelung vorhanden. Im Kern sieht die Regelung vor, dass Spieler*innen mit dem Personenstandseintrag “divers” oder “ohne Angabe” und Spieler*innen, die ihr Geschlecht angleichen lassen, künftig selbst die Entscheidung treffen können, ob ihnen die Spielberechtigung für ein Frauen- oder Männerteam erteilt werden soll. Dies gilt auch für transgeschlechtliche Spieler*innen, die nun zu einem
Ein Ticketportal, das nicht-binäre Menschen unberücksichtigt lässt und nur die Anrede Herr oder Frau erlaubt, diskriminiert. Robin Nobicht hatte deshalb zusammen mit der Frankfurter Rechtsanwältin Frederike Boll gegen die Vertriebstochtergesellschaft der Deutsche Bahn AG geklagt. Das Unternehmen muss nun sein Ticketportal umstellen und eine Auswahlmöglichkeit bei der Anrede für nicht-binäre Personen schaffen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist umgesetzt sein, drohen Strafzahlungen bis zu 250000 €, so ein Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M., Az: 9 U 84/21 vom 13.4.2022. Berufung aus formalen Gründen abgewiesen: Das OLG verwarf die Berufung der Vertriebstochtergesellschaft DB Vertrieb GmbH der Deutschen Bahn aus formalen
Selbstbestimmung für TIN* Personen: Was ist damit gemeint ? Der einfache Zugang zu einer Vornamens- und Personenstandsänderung ohne Richter und psychiatrische Gutachten? Das Recht auch ohne eine solche “amtliche” Änderung im geäußerten Wissen um das eigene Geschlecht angesprochen zu werden? Oder beinhaltet Selbstbestimmung auch die faktische Möglichkeit, diese Rechte überall durchsetzen zu können, z.B. in den Geburtsurkunden eigener Kinder? Gehört dazu auch das Recht auf eine diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung? Jetzt ist die Zeit, alles notwendige gesetzlich zu regeln, möglichst so, dass man die TIN* Community auch in Zukunft nicht mehr übergehen kann. Die Beschränkung einer Neuregelung auf die Änderung des Vornamens-
Der Reformbedarf für das TSG ist in jedem Fall gegeben, was auch deutlich wird, wenn man sich klar macht, dass das Bundesverfassungsgericht schon insgesamt 5 Entscheidungen fällte, die auf die Anwendbarkeit des TSG direkten Einfluss haben und ein bereits angenommenes Verfahren zur Entscheidung ansteht. 1. 1982 – 1 BvR 938/81 – Aufhebung der Altersgrenze für den Geschlechtswechsel bei Antrag nach § 8 TSG (mit sofortiger Rechtswirkung). 2. 1983 – 1 BvL 38,40,43/82 – Aufhebung der Altersgrenze für Namensänderung bei Antrag nach § 1 TSG (mit sofortiger Rechtswirkung). 3. 1996 – 2 BvR 1833/95 – Recht auf Selbstbestimmung und Anrede (jedoch
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