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Urteilsbegründung zur Kostenübernahme geschlechtsangleichender Maßnahmen veröffentlicht
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Urteilsbegründung zur Kostenübernahme geschlechtsangleichender Maßnahmen veröffentlicht

Das Bundessozialgericht hat die schriftliche Urteilsbegründung zum Verfahren B 1 KR 16/22 R vom 19.10.2023 veröffentlicht. Durch das Urteil werden Kostenübernahmen für Menschen, die neu ihre medizinische Transition beginnen wollen, verhindert. Eine lebensgefährliche Entscheidung. Der angeregte Bestandsschutz nur für laufende Transitionsmaßnahmen ist als fragwürdig und unzureichend anzusehen. Wir brauchen eine generelle Weiterführung der Kostenübernahmen. Geschlechtsangleichende Maßnahmen sind kein Luxus, sondern lebensnotwendig für die Gesundheit trans* und nicht-binärer Personen. Wir halten zudem die Einschätzung, bei der Diagnose und Behandlung eines durch Geschlechtsinkongruenz verursachten Leidensdrucks handle es sich um eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode, nach wie vor für falsch. Der gemeinsame Bundesausschuss

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Agender / Neutrois
Glossar

Agender

Menschen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen, bezeichnen sich u.a. als Agender.

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Trans Identität
Glossar

Identität

Trans* Personen verwandeln sich nicht in das andere Geschlecht. Durch eine Transition machen sie sichtbar, wer sie schon immer waren und sind.

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Geschlechtsumwandlung, Geschlechtsidentität
Glossar

Geschlechtsumwandlung

Der Begriff „Geschlechtsumwandlung“ wird verwendet, um eine cisnormative Ordnung, eine vermeintliche Zweigeschlechtlichkeit aufrechtzuerhalten.

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Stellungnahme zum Abstammungsrecht, Eckpunktepapier, Bündnis zum Abstammungsrecht
Presseerklärungen der dgti

Stellungnahme zum Eckpunktepapier Abstammungsrecht

Bundesjustizminister Marco Buschmann stellt Eckpunkte vor Stellungnahme der dgti e.V. Das Bundesjustizministerium hat heute die Eckpunkte für eine „Reform des Abstammungsrechts“ vorgestellt. Die Abschaffung der institutionellen Diskriminierung von queeren Eltern ist längst überfällig. Spätestens nach dem Wegfall des Zwangs zur geschlechtsangleichenden Operation und der damit einhergehenden dauerhaften Unfruchtbarkeit (Änderung des Transsexuellengesetzes nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2011) und der damit entstandenen Möglichkeit, als trans*Person Elternteil werden zu können, sowie der Einführung der „Ehe für Alle“ (2017) hätte diese erfolgen müssen. Wir begrüßen die Eckpunkte und freuen uns insbesondere für alle lesbischen Paare, die künftig einfacher gemeinsame Mütter ihrer Kinder werden

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