Identität
Trans* Personen verwandeln sich nicht in das andere Geschlecht. Durch eine Transition machen sie sichtbar, wer sie schon immer waren und sind.
Trans* Personen verwandeln sich nicht in das andere Geschlecht. Durch eine Transition machen sie sichtbar, wer sie schon immer waren und sind.
Der Begriff „Geschlechtsumwandlung“ wird verwendet, um eine cisnormative Ordnung, eine vermeintliche Zweigeschlechtlichkeit aufrechtzuerhalten.
Wenn wir uns bewusst werden, dass unsere geschlechtliche Identität eine andere ist, als bei der Geburt zugewiesen bzw. zugeschrieben, dann möchten wir (meist) auch in der gefühlten Identität leben.
Mit trans* Personen sprechen UND NICHT über sie sprechen.
Die Adjektive trans*, trans, transident beschreiben die Eigenschaft der persönlichen Empfindung des Mann- /Frau- oder nicht-binär-Seins.
Bundesjustizminister Marco Buschmann stellt Eckpunkte vor Stellungnahme der dgti e.V. Das Bundesjustizministerium hat heute die Eckpunkte für eine „Reform des Abstammungsrechts“ vorgestellt. Die Abschaffung der institutionellen Diskriminierung von queeren Eltern ist längst überfällig. Spätestens nach dem Wegfall des Zwangs zur geschlechtsangleichenden Operation und der damit einhergehenden dauerhaften Unfruchtbarkeit (Änderung des Transsexuellengesetzes nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2011) und der damit entstandenen Möglichkeit, als trans*Person Elternteil werden zu können, sowie der Einführung der „Ehe für Alle“ (2017) hätte diese erfolgen müssen. Wir begrüßen die Eckpunkte und freuen uns insbesondere für alle lesbischen Paare, die künftig einfacher gemeinsame Mütter ihrer Kinder werden
Menschen mit Beeinträchtigungen sind auf unterschiedliche Arten und in unterschiedlichen Lebensbereichen herausgefordert. Daher wurden sie zur Bedeutung genderachtsamer Sprache in verschiedenen Kontexten befragt.
Eine Peer-Beratung bedeutet die Beratung durch Menschen, die in derselben Lebenssituation sind, wie die Beratung suchenden Menschen.
Die Gesundheitsversorgung von trans*Jugendlichen steht seit längerer Zeit im Fokus von transfeindlichen Akteuren und Medienberichten, die vor allem mit Falschinformationen den Diskurs beeinflussen, um den Zugang von trans*Jugendlichen zur Gesundheitsversorgung zu verhindern.
Bundessozialgericht: Geschlechtsangleichende Operationen derzeit keine Kassenleistung Am 19.10.2023 wurde eine Klage auf Kostenübernahme einer Mastektomie einer nicht-binären Person vor dem Bundessozialgericht (BSG Az. B 1 KR 16/22 R) verhandelt. Das Gericht verweigerte nicht nur die Kostenübernahme, sondern entschied darüber hinaus, dass alle geschlechtsangleichenden Operationen „Bestandteil einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode sind.“ Darüber muss nun der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) befinden und „die sachgerechte Anwendung der neuen Methode sowie ihre Wirksamkeit und Qualität [..] beurteilen.“ Dieses Verfahren kann beliebig lange dauern. Die Schlussfolgerung des BSG, dass solche Operationen, und die dazu gehörenden Untersuchungsmethoden „neu“ seien, ist uns nicht ersichtlich. Die zugehörigen Leitlinien
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