Pressemitteilung (als pdf hier) der dgti e.V. zu den Eckpunkten eines Selbstbestimmungsgesetzes
Heute Vormittag wurden von Familienministerin Lisa Paus und Justizminister Marco Buschmann die Eckpunkte für ein Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt. Das künftige Gesetz soll das diskriminierende[1] Transsexuellengesetz ersetzen.
Die Eckpunkte wurden unter der gemeinsamen Federführung vom BMFSFJ und dem BMJ erstellt und sollen auch für intergeschlechtliche Menschen gelten. Der Paragraph 45b des Personenstandsgesetzes würde dann entfallen.
Wenn die Eckpunkte, so wie diese formuliert wurden, in einen Gesetzestext aufgehen sollten, dann dürften alle Erwachsenen Personen beim Standesamt ihren Personenstand und falls gewünscht den Vornamen per Selbstauskunft ändern. Für alle Personen würde gelten, dass jeweils einer der drei anderen Personenstände gewählt werden kann. Jugendliche von 14-18 Jahren könnten die Änderung nur mit Zustimmung der Eltern erreichen, alternativ müsste ein Familiengericht entscheiden, falls die Eltern ablehnen. Eine Beratung bei einer Peer* bzw. Trans*Beratungsstelle könnte dann bei Zweifeln ebenfalls durchgeführt werden.
Jugendliche unter 14 Jahren würden für eine Änderung des zugeschriebenen Geschlechts und Vornamens allein die Zustimmung ihrer Eltern benötigen. Eine Sperrfrist von einem Jahr soll Missbrauch vorbeugen.
Eine Entschädigung für Menschen, die eine geschlechtsangleichende Operation für eine Personenstandsänderung zwangsweise durchführen lassen mussten, soll auch kommen. Andrea Ottmer (Gründungsmitglied und 2. Vorsitzende der dgti) zu den beabsichtigten Regelungen: „Dieses Eckpunktepapier beschreibt einen humanen, dem Grundgesetz entsprechenden Umgang mit TIN*Personen, nun muss die Ampel nur noch möglichst schnell liefern.“
Wir begrüßen es außerordentlich, dass die Forderungen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte[2], des Bundesrats[3] und weiteren Institutionen sowie der Community[4] endlich umgesetzt werden sollen und verleihen der Hoffnung Ausdruck, dass sich das künftige Selbstbestimmungsgesetz an diesen Eckpunkten orientiert und damit das Menschenrecht auf geschlechtliche Selbstbestimmung respektiert. Denn die Gegenwart in Deutschland ist geprägt von Diskriminierungen von trans*Personen bis hin zur Gewalt und Exklusion, wie Studien es vielfach belegt haben.[5] Kritisch sehen wir allerdings die geplanten Regelungen für Kinder und Jugendliche, hier wird der Selbstbestimmung nur teilweise Rechnung getragen.
Luca Fabièn Dotzler (Vorstand dgti) kommentiert hoffnungsvoll: „Durch die Umsetzung dieses Eckpunktpapiers wird Menschen mit queeren Lebensrealitäten eine bessere Teilhabe ermöglicht. Auch wenn es noch einige Bereiche zu reflektieren gilt, es ist ein positiver Beginn, zu einer offenen und aufgeklärten Gesellschaft.“
Jenny Wilken
Mitglied des Vorstands der dgti e.V.
[1] Siehe: https://dgti.org/2022/04/03/tsgumfrage/
[2] Vgl. Köhler, Richard / Ehrt, Julia: Handbuch Rechtliche Anerkennung des Geschlechts, 2. Auflage, 2016, TGEU, S.9.
[3] BR-Drucksache 362/17
[4] vgl. Forderungspapier des bundesweiten AK TSG-Reform vom 1.6.2012.
[5] Studie Coming-out – und dann…?!: 9 von 10 befragten trans Jugendlichen erleben Diskriminierung / Studie Queeres Leben in Bayern: 82% der befragten trans*Frauen und 61% der trans*Männer erleben Diskriminierung / Repräsentativ – und Betroffenenbefragung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Insgesamt erhöhte Betroffenheit in allen Lebensbereichen von trans* Personen / Studie Out im Office?!: 54% der trans* Arbeitnehmer*innen berichten von Erfahrungen, die gegen das AGG verstoßen.