Selbstbestimmungsgesetz

Pressemitteilung zum Selbstbestimmungsgesetz
Pressemitteilung zum Selbstbestimmungsgesetz

Stellungnahme zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)

Unsere Beurteilung des Entwurfs:

Die Abschaffung des Transsexuellengesetzes ist längst überfällig. Wir begrüßen, dass die Ampelkoalition eine weitere Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umsetzt. Zukünftig soll allein die Selbstaussage durch eine Erklärung und zusätzliche Versicherung genügen, damit der Geschlechtseintrag und/oder der Vorname dem eigenen gelebten entsprechend angepasst werden. Gewählt werden kann ein vom zugewiesenen Geschlechtseintrag abweichender Eintrag (männlich, weiblich, divers, kein Eintrag).

Die bisherige Regelung, und nicht-binären Personen per se das Wissen über das eigene Geschlecht abzusprechen und fremd zu begutachten, wird damit abgelöst. Auch die Pathologisierung von inter*geschlechtlichen Menschen durch die ärztliche Attestierung einer Variante der Geschlechtsentwicklung für eine Änderung nach PStG 45b wird damit aufgehoben.

Neu ist die Möglichkeit, dass alte Vornamen in einer Eheurkunde nicht aufgenommen werden müssen, wenn eine Änderung durch das SBGG erfolgt ist und dies gewünscht wird. Hier greift endlich das .

Dazu kommen im Wesentlichen noch ein bußgeldbewehrtes Offenbarungsverbot, Detailänderungen im Abstammungsrecht und die begrüßenswerte alternative Wahl des Geschlechtsmerkmals nach Artikel 2 für Menschen ohne Geschlechtseintrag oder Eintrag divers im Passgesetz (PassG).

Gegenüber den im Sommer 2022 vorgestellten Eckpunkten ist der Entwurf jedoch leider an mehreren Stellen zurückgefallen und kann unter Umständen auch Verschlechterungen gegenüber dem TSG und dem bisherigen Abstammungsrecht bedeuten. Der Entwurf erscheint, wie folgt detailliert dargestellt, so, als wären genderkritische Narrative unreflektiert in den Gesetzesentwurf aufgenommen worden und er hält an einigen Stellen an einem menschenrechtlich nicht mehr akzeptablen binären Verständnis von Geschlecht fest.

Unsere Stellungnahme an das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und an das Bundesministeriums der Justiz im Detail


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