„Dritte Option“ muss nachgebessert werden – Erneut Verfassungsbeschwerde eingereicht

Der Bundesgerichtshof (BGH) verweigerte einer Person den gewünschten Geschlechtseintrag nach §45b PStG, so dass die Anwendung und Formulierung dieses erst kürzlich verabschiedeten Gesetzes erneut vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden muss. Das zeugt von einem handwerklich schlecht umgesetzten Auftrag und bedeutet eine Rüge für den Gesetzgeber. Bereits im Gesetzgebungsverfahren wurde auf Missstände hingewiesen, dass Ungleichbehandlungen vermieden werden sollen. Das Gesetz stand von Beginn an als Minimallösung in der Kritik. Dieser Unwille des Gesetzgebers die fachlichen Expertisen zu berücksichtigen wird von uns missbilligt.

Wir fordern den Gesetzgeber daher auf:

  • Der Personenstandseintrag im Geburtenregister muss ausschließlich auf der subjektiven Selbstaussage der jeweiligen Person möglich sein. Jeder Mensch weiß um sein Geschlecht am besten selbst Bescheid und sollte dieses nicht erst in einer Bittstellungshaltung beweisen müssen.
  • Die Feststellung des Personenstands anhand vermeintlich objektiver Kriterien, wie z.B. körperlicher Merkmale, bedeutet einen Eingriff in die freie Entfaltung der Persönlichkeit und ist abzuschaffen.
  • Die deutsche Bundesregierung muss sich endlich an den Empfehlungen der Europaratsresolution 2048 orientieren um ein angst- und diskriminierungsfreies Leben für alle Personen des Landes zu ermöglichen. Das schließt die Pflicht ein, einen einfachen Zugang frei von Hürden zum gewünschten Personenstand zu ermöglichen.

Die Verfassungsbeschwerde wurde durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte GFF e. V. verfasst und wird von der dgti e. V. sowie  BVT* und LSVD unterstützt. Die gemeinsame Presseerklärung finden Sie hier.

Diese Beschwerde ist der vorläufige Höhepunkt mehrerer Verfahren, die bis zum BGH gelangt sind und jeweils die Personenstandsänderung nach §45b PstG zum Gegenstand hatten. Im Fall einer nicht-binären Person ging das zuständige Standesamt in die nächste Instanz, der BGH verwarf daraufhin die Entscheidung des OLG Düsseldorf.

Ein weiteres Verfahren, bei dem die dgti e. V. selbst Unterstützung leistet ist beim BGH noch anhängig.

Vollständige Presseerklärung der dgti e. V. und Schriftsatz der Verfassungsbeschwerde.

Teilen auf:

Weitere interessante Artikel

Karte von Nordamerika und Europa in vereinfachter, flächiger Darstellung. In den USA steckt eine große Pinnadel. Mehrere rote Linien führen von dieser Nadel zu mehreren Pinnadeln in Europa. Die Farben sind kräftig, überwiegend Pink, Lila und Rot.

US-Bericht gegen trans* Versorgung: Hintergründe, Netzwerke und Fakten

Im November 2025 veröffentlichte das US-Gesundheitsministerium (HHS) unter der Trump-Administration ein Papier mit dem Titel „Treatment for Pediatric Gender Dysphoria“. Der Bericht warnt eindringlich vor der medizinischen Versorgung von trans* Jugendlichen und fordert drastische Einschränkungen. Das Dokument wirkt auf den ersten Blick wie eine neutrale, staatliche Empfehlung und hat das

Weiterlesen »
Nachruf Dr. Bernd Meyenburg

Nachruf auf Dr. Bernd Meyenburg – ein pragmatischer Wegbereiter

Bernd Meyenburg, Jahrgang 1949, verstarb am 4. November 2025. Er war ein wegweisender Kinder- und Jugendpsychiater und Psychotherapeut, dessen Lebenswerk eng mit der Sensibilisierung und Verbesserung der Versorgung geschlechtsinkongruenter Kinder und Jugendlicher verbunden ist. Bernd Meyenburg promovierte 1973 am Hamburger Institut für Sexualforschung und machte seine Facharztausbildung am St. Luke’s

Weiterlesen »
Drei stilisierte Figuren stehen vor einem dunkelvioletten Hintergrund und halten sich an den Händen. Links ist eine herzförmige Figur in hellem Violett, in der Mitte eine pinke Blütenfigur mit sechs runden Blütenblättern, rechts eine wolkenförmige Figur in hellem Violett. Alle drei haben ovale weiße Gesichter mit einfachen lächelnden Augen.

Trans* – Was heißt das eigentlich? Eine fundierte Analyse von Identität, Recht und Lebensrealität

Der Begriff „trans*“ ist heute in vielen gesellschaftlichen Bereichen präsent. Trans* zu sein, beschreibt Menschen, die sich nicht oder nicht ausschließlich mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Der Begriff leitet sich vom lateinischen Wort „trans“ ab, das „jenseits“ oder „hinüber“ bedeutet. Das Sternchen (Asterisk) ist

Weiterlesen »
Logo der dgti e.V.

Spenden Sie für unsere Arbeit