Ein Schritt vor – zwei zurück: Die neue MDS Richtlinie

Arlington Research | https://unsplash.com/photos/Kz8nHVg_tGI
Arlington Research | https://unsplash.com/photos/Kz8nHVg_tGI

Der Spitzenverband medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) stellt neue Richtlinie vor

Wer dachte, nach 11 Jahren gründlicher Arbeit, Sichtung der Literatur, Berücksichtigung des neuen Diagnosekatalogs der WHO und in Kenntnis der S3 Leitlinie Geschlechtsdysphorie bei Erwachsenen kommt die alle zufriedenstellende neue Begutachtungsrichtlinie des für „Transsexualität“, so die bisherige Bezeichnung, wird herb enttäuscht.

Am 2. Dezember 2020 veröffentlichte der MDS die Begutachtungsanleitung Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualismus F64.0. Schon am Namen kann man erkennen: Die ICD-11 spielte keine Rolle, der MDS zeigt auf das für die Einführung des IDC Katalogs zuständige Bundesamt und kann damit in Sprache und beim Therapiezwang alles beim alten lassen. Wer nach ICD-10 „gestört“ ist muss sich eine weitere psychologisch/psychiatrische Begutachtung durch den MDS gefallen lassen, auch wenn das ethischen Prinzipien widerspricht.

Der wesentliche Fortschritt ist der Entfall mehrerer Wartefristen und der Zweitmeinung vor Einreichung eines Antrags bei der , die der zuständige nach den MDS Richtlinien anschließend prüft. Allerdings: Die Zweitmeinung behält sich der MDS weiterhin vor. Die Indikation der medizinischen Fachkräfte reicht ihm nicht und glaubt aus dem Studium der im Umfang erheblich gewachsenen einzureichenden Dokumentation durch die betreuenden Therapeut*innen, formale Fehler als Grund zur Ablehnung der Anträge auf geschlechtsangleichende Maßnahmen zu finden.

Schließlich sind die Begutachtenden der MDK nach unserer Erfahrung selten ausgewiesene Experten auf diesem Gebiet und entscheiden bestenfalls nach Ferndiagnose oder einmaliger Vorstellung der Antragstellenden. Auch dabei wurde in der Vergangenheit oft über das Ziel hinausgeschossen und Versicherte zur Vorstellung ihrer Bartstoppeln oder des Brustumfangs vorgeladen, etwas was sich durch Fotos von anderen Ärzt*innen ausreichend dokumentieren lässt. Andererseits kann ein einmaliger Vorstellungstermin den Begutachtenden kein sicheres Bild über die Versicherten geben. Wir berufen uns dabei auf unsere jahrzehntelange bundesweite Beratungserfahrung.

Bei flüchtiger Betrachtung leicht zu überlesen ist die Tatsache, dass der MDS Kinder und Jugendliche sowie nicht-binäre Personen ausdrücklich aus dieser Begutachtungsrichtlinie ausschließt. Bislang wurden Jugendliche in der alten Richtlinie im wesentlichen wie Erwachsene behandelt, soweit es den grundsätzlichen Leistungsanspruch betrifft. Eine Begründung oder eine Ersatzregelung bietet der MDS nicht an und hat damit faktisch die beiden Personengruppen vom Leistungsanspruch ausgenommen. Wir haben den MDS mehrfach schriftlich und mündlich um eine Erklärung gebeten. Eine schriftliche Stellungnahme hat uns bis zum 05.02.2021 nicht erreicht.

Wir lehnen diese Form der Überregulierung, Pathologisierung und Anzweifeln der Arbeit der Therapeut*innen ab und fordern die umgehende Einführung der ICD-11, die Aufnahme Kinder und Jugendlicher sowie nicht-binärer Personen in eine aktualisierte Richtlinie. Unsere ausführliche Stellungnahme zur des MDS ist hier zu finden.

Teilen auf:

Begriffe der letzten 30 Tage
19. September Bundesärztekammer §45b PStG bezeichnen sich als Agender. Checkliste angriffe auf die dgti e.V. Angehörige Crossdressing Bundesarbeitsgericht bundesweit Art. 3 Asterisk § 192 Adrian Hector Arbeitskreis Aromatase AsexualAwareness Binder Braunschweig Cisgender Arbeitsumfeld Antifeminismus Bundesministeriums der Justiz Arbeitgeber*innen Bundesminister Karl Lauterbach Chancen Bundesverfassungsgericht Betterplace #deine dgti Corona Arbeitskreises Queere Jugendarbeit Bistum Limburg beziehungstipps Brighton AK Öffentlichkeitsarbeit AWMF Augsburg Affiliate AceErasure biologie BCG Bundesvorstand AGG-Reform Bad Münster am Stein-Ebernburg auting AceSupport §192a StGB Business Case äußeres Coming-out Bayern Allies comingout Begutachtungsrichtlinie Antrag Aromantik code AGB Altersverteilung von trans* Personen Authentizität Bundessozialgericht androgyn AK ST BSG AK SN CDU/CSU Bürokratie biologische Grundlagen Antidiskriminierungsarbeit Bathroom Bill Coming Out AceFlag Bündnis zum Abstammungsrecht Ärzt*innen Ausdruck Archive Androgenrezeptor AK Info AcePride §45b AMKA Bildungsabschlüsse AOK Coming-out Claudia Jürgen Clüsserath Arbeit Allgemein anstatt Buchtipps AK Hessen Berlin-Brandenburg Beratungsgespäch Aufklärung Ally-Strategien Bundesministerium des Innern Anpassung § 45b PStG Bild Alltagserfahrung Bekämpfung der Fetischisierung von trans* Personen cdu wahlprogramm Amsterdam Covid Anliegen Begutachtung (co) unsplsch Beratungsstelle Bayern #deinedgti Bundesärztekammer Offener Brief Berufsunfähigkeitsversicherung Bundessozialgericht zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen (1987) Begutachtungsanleitung Berlin cis-Männer arbeitssicherheit Akzeptanz AK AsexualVisibility Belegschaft Barrieren Balian Buschbaum Constantin Jahn Bundesjustizminister Marco Buschmann Allgäu Bildung Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Christentum Couple AsexualSpectrum Alice Schwarzer Attraktivität für Beschäftigte Antidiskriminierung AK Bayern AceAlly §175 Beleidigung Baden-Württemberg D&I BGH Beratung für trans* und inter* Menschen Aktivistin Ära Arbeitsrecht Axel Springer Verlag 3. Reich Candles Bedürfnisse Barcelona Blutspenderichtlinien anpassen angleichende Maßnahmen Bundespolitik Bad Kreuznach Achtsamkeit Beitrag Aufklären Coming Out Day AK NRW Abstammungsrecht Berater*innen Best Practices Anerkennung am Arbeitsplatz Ausschluss AK TH Bi- Beratungsstelle agender Bank Beratungsstelle RLP Blutspenderichtlinien Artikel 3 Grundgesetz CSD Bundesrat Alkohol Bündnis Bundesstiftung Magnus Hirschfeld AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Asexualität Athlet*innen Aurich Andrea Ottmer AK trans*hopo AsexualitätErklärt Alexander Korte Christiane Rohleder Bildungseinrichtungen Christlich Bußgeld Misgendern Austausch Augenhöhe Bücher Bundeswehr community Buchtipp Bundesgeschäftsstelle Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften Chancengleichheit cdu alina 26 Jahre Bündnis Akzeptanz und Vielfalt Frankfurt Bündnis 90/Die Grünen Best Ally Award § 175 Ansbach Alltagstest Ausbildung Cis Menschen ArbeitsplatzInklusion Bundestag Bundesverdienstkreuz AsexualAwarenessWeek Bankkarte AK Berlin-Brandenburg AkzeptanzFürAlle Beratung AK Sport Anerkennung Beratung bundesweit Alter Bundespolitk Berlin-Alexanderplatz AK RLP Baden-Württemberg Gruppenmitglied Ausbildungsschule Ärztetag Bielefeld Benachteiligung Amateurfußball Additional Information Supplemental ID Bankverbindung der dgti e.V. Archiv Awareness Bundesregierung Bartpflege ARD Arbeitsplatz BigBrother Bundesgerichtshof Ahlebeck Ausland 1987 AWMF-S3-Leitlinie Begleitung Auswirkungen Hormontherapie auf Sexualität Bodensee Bundesverband Trans* (co) unsplash.com Beratenden Ausbildung Ärztekammer (Deutschland) AGG Brandenburg AK Nord

Weitere interessante Artikel

Einzigartig wunderbar - Fachtag Neurodivergenz

Einzigartig wunderbar – Fachtag Neurodivergenz

Die dgti e. V., Arbeitskreis Rheinland-Pfalz in Verbindung mit dem Qualitätszirkel Psychotherapeut*innen der dgti e.V. lädt ein zum Fachtag: Einzigartig wunderbar – ein Tag voller Wissen und Empowerment nicht nur für neurodivergente tin* Personen Der Fachtag verfolgt das Ziel der Selbstermächtigung betroffener Personen und richtet sich an tin* Personen sowie

Weiterlesen »

Mehr als nur „genderkritisch“: Warum die TERF-Ideologie gefährlich ist

Der Begriff „TERF“ geistert immer wieder durch Debatten über Geschlecht und Feminismus – oft laut und kontrovers. Doch was steckt eigentlich dahinter? TERF steht für „Trans-Exclusionary Radical Feminist“, also Trans-ausschließende radikale Feminist*innen. Diese Strömung schließt trans Personen, insbesondere trans Frauen, aus ihrer Definition von „Frau“ und aus feministischen Kämpfen aus.

Weiterlesen »
Logo der dgti e.V.

Spenden Sie für unsere Arbeit

Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.