Gefahr: In gesellschaftlichen Debatten über marginalisierte Gruppen entsteht ein grundlegendes Problem, wenn Expert*innen, die selbst nicht zu der betreffenden Minderheit gehören, Deutungshoheit über deren Lebensrealitäten beanspruchen. Dieses Problem ist strukturell und betrifft das Verhältnis von Macht, Wissen und Repräsentation.
Minderheiten verfügen über ein spezifisches Erfahrungswissen, das Außenstehende nicht besitzen können. Während Mehrheitsangehörige Phänomene wie Rassismus oder Transfeindlichkeit beobachten oder theoretisch analysieren können, erleben Betroffene diese Phänomene unmittelbar. Dieses verkörperte Wissen ist nicht durch akademische Expertise ersetzbar (vgl. Fricker, Miranda: Epistemic Injustice: Power and the Ethics of Knowing, 2007).
Epistemische Ungerechtigkeit und die Gefahr missbrauchter Deutungshoheit
Gesellschaftliche Machtasymmetrien verstärken diese Dynamik zusätzlich. Stimmen aus der Mehrheitsgesellschaft werden häufig als „objektiv“ wahrgenommen, während Betroffene als „subjektiv“ oder „interessengeleitet“ gelten. Dadurch entsteht eine epistemische Verzerrung, die Fricker (2007) als epistemische Ungerechtigkeit beschreibt. Zum einen werden die Aussagen marginalisierter Personen systematisch abgewertet (testimonial injustice).
Zum anderen fehlen der Mehrheitsgesellschaft oft die begrifflichen Ressourcen, um die Erfahrungen der Minderheit angemessen zu verstehen (hermeneutical injustice). Wenn Expert*innen, die nicht zur Minderheit gehören, dennoch als primäre Autoritäten auftreten, verstärkt dies diese Ungerechtigkeiten und verschiebt die Deutungshoheit weiter weg von den Betroffenen.
Besonders problematisch wird dies, wenn solche Expert*innen Positionen vertreten, die von den betroffenen Gruppen als feindlich, verzerrend oder pathologisierend erlebt werden. In Debatten um trans* Personen zeigt sich dies häufig daran, dass Personen mit institutioneller Autorität – etwa in leitenden medizinischen oder psychologischen Positionen – überproportional viel mediale und politische Aufmerksamkeit erhalten. Ihre Aussagen werden als wissenschaftlich legitimiert wahrgenommen, selbst wenn sie auf selektiver, veralteter oder methodisch problematischer Forschung beruhen. Dadurch entsteht eine Wissensproduktion, die über trans* Menschen spricht, aber nicht mit ihnen, und die die Lebensrealitäten der Betroffenen nicht abbildet.
Diese Dynamik hat reale gesellschaftliche Folgen. Wenn Expertinnen mit großer Reichweite transfeindliche Narrative bedienen, werden diese häufig politisch instrumentalisiert – etwa von konservativen oder rechtspopulistischen Akteurinnen, die trans Personen als gesellschaftliche Bedrohung darstellen. Die wissenschaftliche Autorität fungiert dann als Legitimationsquelle für restriktive Gesetzesinitiativen, Einschränkungen medizinischer Versorgung* oder mediale Stigmatisierung. Die Konsequenzen tragen nicht die Expert*innen, sondern die betroffenen Minderheiten: Sie erleben erschwerten Zugang zu Gesundheitsleistungen, zunehmende Diskriminierung und eine Verschlechterung ihrer psychischen und sozialen Lebensbedingungen.
Das Problem besteht daher nicht darin, dass Mehrheitsangehörige grundsätzlich nicht über Minderheiten sprechen dürften. Vielmehr geht es um die Rollenverteilung und die Verantwortung, die mit institutioneller Macht einhergeht. Verantwortungsvolle Wissensproduktion über marginalisierte Gruppen erfordert, Betroffene als primäre Wissensquelle anzuerkennen, partizipative Forschung zu fördern, aktuelle internationale Leitlinien zu berücksichtigen und Machtasymmetrien aktiv zu reflektieren. Nur so lässt sich verhindern, dass wissenschaftliche Autorität zur Reproduktion von Vorurteilen und struktureller Gewalt beiträgt.
Forderungen der dgti
Aus Sicht der dgti ergeben sich aus dieser Analyse klare Anforderungen an Wissenschaft, Politik und Medien:
1. Betroffene müssen als primäre Expert*innen ihrer Lebensrealität anerkannt werden.
Ihre Stimmen sind nicht „subjektive Ergänzungen“, sondern zentrale Wissensquellen.
2. Trans Personen müssen systematisch in Forschung, Leitlinienentwicklung und politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Partizipative Verfahren sind unverzichtbar.
3. Medien und Politik dürfen Expert*innenstatus nicht unkritisch an institutionelle Positionen knüpfen.
Fachliche Autorität ersetzt nicht die Perspektive der Betroffenen.
4. Wissenschaftliche Aussagen über trans* Menschen müssen sich an aktuellen internationalen Standards orientieren. Selektive oder veraltete Forschung darf nicht als Konsens dargestellt werden.
5. Pathologisierende Narrative müssen klar zurückgewiesen werden. Geschlechtliche Vielfalt ist keine Störung, sondern eine menschliche Variation.
6. Die strukturelle Wirkung von transfeindlichen Positionen muss anerkannt werden. Wissenschaftliche Kommunikation trägt Verantwortung für gesellschaftliche Folgen.
7. Politische Entscheidungen dürfen nicht auf einseitigen oder ideologisch gefärbten Expertisen beruhen.
Schutz und Selbstbestimmung der Betroffenen müssen im Zentrum stehen.
Diese Forderungen zielen darauf ab, epistemische Gerechtigkeit herzustellen, die Selbstbestimmung von trans* Menschen zu stärken und sicherzustellen, dass wissenschaftliche Autorität nicht zur Legitimation von Diskriminierung missbraucht wird. Die Deutungshoheit sollte bei den Betroffenen liegen, weil sie ihre Erfahrungen am besten kennen und authentisch einordnen können.
Direkt an die Politik hat die dgti zahlreiche Anforderungen gestellt, um eine Verbesserung der rechtlichen und sozialen Lage von tina* Personen zu erzielen und Diskriminierungen abzubauen. Unsere 16 Forderungen findet ihr hier zum Nachlesen.
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