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Kategorie: Presseerklärungen der dgti

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Hass nimmt zu – Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, und Trans*Feindlichkeit

Am heutigen Tag wird international der Tag gegen Homo-, Bi- und Trans* und Inter*feindlichkeit begangen. Der 17. Mai markiert den Wegfall der Einstufung von Homosexualität als Krankheit im Diagnoseschlüssel der WHO am 17.05.1990. Am heutigen Tag sind wir sichtbar, wollen wir Sichtbarkeit von Lesben und Schwulen, von bisexuellen sowie trans* und intergeschlechtlichen Menschen schaffen – um darauf aufmerksam zu machen, dass wir immer noch benachteiligt und verfolgt werden. Sichtbarkeit bedeutet aber auch Gefahr, insbesondere für trans*, intergeschlechtliche und nichtbinäre (tin*)Menschen. Selbst innerhalb der Communities droht uns tin*Personen Ablehnung. Wir werden abgelehnt, zurückgewiesen und immer öfter auch deutlich wahrnehmbar angegriffen. Wir

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Pressemitteilung zum Selbstbestimmungsgesetz
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Pressemitteilung zum Referentenentwurf Selbstbestimmungsgesetz

Die Verbändeanhörung zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) startet Das Bundesjustizministerium hat am 9.5.2023 den Referentenentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) veröffentlicht. Die Abschaffung der Diskriminierung durch das sogenannte „Transsexuellengesetz“ (TSG) war ein langer Weg und ein harter Kampf –  vor 11 Jahren legte die dgti mit anderen Vereinen bereits das Forderungspapier zu einer TSG-Reform vor und forderte geschlechtliche Selbstbestimmung, wie auch schon in den Jahren 2000, 2009, 2015 und 2021. Hinweis: Diese Pressemitteilung stellt lediglich einen vorläufigen Auszug aus unserer ausführlichen Stellungnahme dar, die wir  innerhalb der vorgegebenen Frist bis zum 30.5.2023 nach Abstimmung mit unseren Mitgliedern abgeben werden. Die Abschaffung des Transsexuellengesetzes

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Urteil des EGMR zu trans* Elternschaft

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR lehnte mit seinem am 4.4.2023 veröffentlichten Urteil eine Beschwerde eines deutschen trans*Manns ab, der nicht als „Mutter“ seines Kindes in der Geburtsurkunde stehen wollte. Ein enttäuschender Ausgang eines rund 10-jährigen Kampfes um Anerkennung. Neben dem Verfahren des Mannes, der als trans* Mann ein Kind gebar, wurde zudem in dem Verfahren einer trans* Frau negativ entschieden, die ein Kind zeugte und nicht als Vater eingetragen werden wollte. Ganz umsonst waren die beiden Verfahren allerdings nicht: Der EGMR überlässt es der deutschen Gesetzgebung, hier nachzubessern, wie es auch die Bundesregierung angekündigt hat. Die dgti begrüßt die

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Marie-Luise Vollbrecht scheitert vor Gericht gegen die dgti

Berufung gegen das Urteil des LG Köln unbegründet – dgti inhaltlich rehabilitiert In einem vorläufigem Hinweisbeschluss hat das OLG Köln Stellung zu einer Äußerung eines Social-Media-Accounts der Petition „Gegen trans*feindliche Berichterstattung, für einen respektvollen und sachlichen Umgang!“, die neben drei anderen Organisationen auch von uns, der dgti e.V. (Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität) ins Leben gerufen wurde, bezogen (Beschl. v. 20.01.2023 – 15 U 208/22). Darin stellt es unmissverständlich fest, dass die Berufung von Marie-Luise Vollbrecht gegen das Urteil des LG Köln (Urteil vom 09.11.2022 – 28 O 252/22), in dem sie mit ihrer einstweiligen Verfügung gegen die dgti

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Zu den Angriffen auf die dgti

Die dgti ist ein seit 25 Jahren tätiger Verein, der aus der Selbsthilfe entstanden ist und mittlerweile als eigenständiger Bundesverband die Interessen von trans*, inter* und nichtbinären Personen vertritt. Oberstes Ziel ist es, die Akzeptanz von trans*-, intergeschlechtlichen- und nicht-binären (TIN*) Menschen innerhalb der Gesellschaft auf allen Ebenen zu fördern. Wir beraten und betreuen alle interessierten Menschen, die sich mit diesen Themen befassen. Aspekte unserer aktivistischen Arbeit sind unter anderen Aufklärung rund um die Themen Arbeit, Studium, Schule, Kita, Familie, Selbstakzeptanz, Gesundheitsversorgung u.v.m. Wir arbeiten politisch aktivistisch, beratend und informierend, ohne die einzelne Person aus dem Auge zu verlieren. Die Unterstellung,

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Gedenken an queere Opfer

Gedenken an queere Opfer im Deutschen Bundestag Am 27. Januar ist der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Anlass ist der Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau. Im Mittelpunkt der Gedenkstunde im Deutschen Bundestag stehen in diesem Jahr erstmalig Menschen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung wurden. Die Gedenkstunde und damit die offizielle Anerkennung durch die deutsche Bundesregierung ist längst überfällig. Damit macht die Ampelkoalition einen wichtigen Schritt der Aufarbeitung. Jahrzehntelang wurden LSBTI*Personen nicht als Opfer anerkannt. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität spielten aber schon in der NS-Zeit gewichtige Rollen

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Blutspenderichtlinien anpassen
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Blutspenderichtlinien anpassen

Presseerklärung der dgti e.V. zur Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach “Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein“ Transfusionsgesetz hinsichtlich Blutspenden ändern Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtete, kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach an, das Transfusionsgesetz für die Blutspende ändern zu wollen. Mit der Änderung soll die Bundesärztekammer verpflichtet werden, die Blutspenderichtlinien anzupassen und die Diskriminierung von trans*Personen und cis-Männern, die mit Männern Sex (MSM) haben, zu beenden. Die dgti begrüßt die geplante Änderung des Transfusionsgesetzes. Die Abschaffung dieser Diskriminierung war ein langer Weg und ein harter Kampf – und es ist eines der ersten geplanten Gesetze

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Offener Brief an Bundesminister Marco Buschmann

Gemeinsamer Brief von Trans-Kinder-Netz e.V. und dgti zum Interview des Bundesministers der Justiz Marco Buschmann mit der “ZEIT” vom 6.1.2023. Sehr geehrter Herr Minister Buschmann, wir bitten um Kenntnisnahme unserer Ausführungen, eine Stellungnahme vorab, und ein Gespräch zum Themenkreis Selbstbestimmungsgesetz mit Ihrem Haus gerne im digitalen Format, vorzugsweise mit weiteren Verbänden und Vereinen wie dem Transkindernetz e.V. und dem BV-Trans* e.V. In einem Interview mit der „ZEIT“, erschienen am 6.1.2023 antworteten Sie auf Fragen zum kommenden Selbstbestimmungsgesetz wie folgt: „Da wurden teils Zerrbilder über geschlechtsangleichende Operationen für Minderjährige gezeichnet. Die Wahrheit ist: Medizinische Fragen regelt unser Entwurf überhaupt nicht. Hier

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Erster Todestag von Ella Nik Bayan
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Erster Todestag von Ella Nik Bayan

LSVD Sachsen-Anhalt, LSVD Berlin-Brandenburg, LSVD-Bundesverband und dgti e.V. rufengemeinsam zur Gedenkkundgebung auf Erster Todestag von Ella Nik Bayan Am 14. September 2021 zündete sich Ella Nik Bayan am Alexanderplatz selbst an undverstarb noch am selben Tag im Unfallkrankenhaus Berlin an den schwerenBrandverletzungen. Ella war eine trans* Frau aus dem Iran. Sie floh vor Verfolgung undGewalt nach Deutschland. Nach ihrer Flucht lebte sie zuerst in Magdeburg und war imRegenbogen-Café des LSVD Sachsen-Anhalt aktiv. Anlässlich ihres ersten Todestages rufenwir zu einer Gedenkkundgebung auf dem Alexanderplatz auf. Hierzu erklärt Georg Matzel, Mitglied im Vorstand des LSVD Sachsen-Anhalt: „Ein Jahr ist es nun her,

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Selbstbestimmungsgesetz
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Eckpunkte Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt

Pressemitteilung (als pdf hier) der dgti e.V. zu den Eckpunkten eines Selbstbestimmungsgesetzes   Heute Vormittag wurden von Familienministerin Lisa Paus und Justizminister Marco Buschmann die Eckpunkte für ein Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt. Das künftige Gesetz soll das diskriminierende[1] Transsexuellengesetz ersetzen. Die Eckpunkte wurden unter der gemeinsamen Federführung vom BMFSFJ und dem BMJ erstellt und sollen auch für intergeschlechtliche Menschen gelten. Der Paragraph 45b des Personenstandsgesetzes würde dann entfallen. Wenn die Eckpunkte, so wie diese formuliert wurden, in einen Gesetzestext aufgehen sollten, dann dürften alle Erwachsenen Personen beim Standesamt ihren Personenstand und falls gewünscht den Vornamen per Selbstauskunft ändern. Für alle Personen würde

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