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Autor: Petra Weitzel

News
Petra Weitzel

Selbstbestimmung – Ja, aber wie?

Selbstbestimmung für TIN* Personen:  Was ist damit gemeint ? Der einfache Zugang zu einer Vornamens- und Personenstandsänderung ohne Richter und psychiatrische Gutachten? Das Recht auch ohne eine solche “amtliche” Änderung im geäußerten Wissen um das eigene Geschlecht angesprochen zu werden? Oder beinhaltet Selbstbestimmung auch die faktische Möglichkeit, diese Rechte überall durchsetzen zu können, z.B. in den Geburtsurkunden eigener Kinder? Gehört dazu auch das Recht auf eine diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung? Jetzt ist die Zeit, alles notwendige gesetzlich zu regeln, möglichst so, dass man die TIN* Community auch in Zukunft nicht mehr übergehen kann. Die Beschränkung einer Neuregelung auf die Änderung des Vornamens-

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News
Petra Weitzel

Macht B*LD Dir eine Meinung ?

“Nächste Runde im Toilettenstreit zwischen CDU und Ampel” so titelt die “BILD” in einem am 11.12.2021 veröffentlichten Beitrag. Jetzt, da die CDU nicht mehr Teil der Bundesregierung ist, können endlich ihr nahestehende Kommentator*innen jegliche Zurückhaltung aufgeben und munter über Themen rund um geschlechtliche Vielfalt Aufreger produzieren. Mit dem Wahrheitsgehalt nimmt man es da nicht so genau. Schon an der Überschrift des Beitrags sind Zweifel angebracht: Ist Marc Henrichmann (MdB) DIE CDU ? Mit Sicherheit nicht. Wo hat eigentlich die vorhergehende Runde im “Toilettenstreit” stattgefunden – im Wasserglas? Was ist dran an der Behauptung, all gender Toiletten wären für Frauen eine

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Fachartikel
Petra Weitzel

Das Transsexuellengesetz

Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz – TSG) Vom 10. September 1980 zuletzt geändert am 1.11.2017 durch BGBL 2522 ohne Änderung des Gesetzestextes wurde der Begriff Geschlecht in §8 (1) durch BGH Beschluss vom 22. April 2020 -XII ZB 383/19 um den Personenstand “divers” erweitert. Geändert durch Art. 49 Rentenreformgesetz 1992 vom18.12.1989 (BGBl. I S. 2261), § 8 Betreungsgesetz vom 12.9.1990 (BGBl I S. 2002), Art. 14 § 2 Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16.12.1997 (BGBl. I S. 2942) und Art. 13 Gesetz zur Neuordnung des Eheschließungsrechts ( Eheschließungsgesetz – EheschlRG) vom 8.5.1998 (BGBl.

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