Referentenentwurf SoldRehaHomG

Gemeinsame Pressemitteilung von QueerBw – Interessenvertretung queerer Angehöriger der Bundeswehr, der Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti e. V.), der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) und der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.)

Der Referentenentwurf zum SoldRehaHomG wird begrüßt: Forderung nach vollumfänglicher Rehabilitierung und echter Entschädigung

Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat unsere Verbände am 12. Oktober 2020 zur Stellungnahme bzgl. des Referentenentwurfes eines „Gesetzes zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen oder in anderer Weise auf Grund ihrer sexuellen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten“ (SoldRehaHomG) aufgerufen. Soldat*innen wurden noch bis ins Jahr 2000 von der Bundeswehr systematisch diskriminiert. Aber auch in der Zeit nach 2000 gab es Fälle, in denen Soldat*innen noch diskriminiert wurden.

Wir begrüßen die aktuelle Gesetzesinitiative. Das BMVg hat damit seinen Willen zur Rehabilitierung der benachteiligten Soldat*innen unterstrichen.

Die Unterzeichnenden begrüßen ausdrücklich, dass neben der sexuellen Identität auch die selbst empfundene geschlechtliche Identität einbezogen wird. Auch die Ausweitung auf Betroffene der Nationalen Volksarmee ist richtig. Ebenso begrüßen wir, dass die einfache Glaubhaftmachung eine Rehabilitierung ermöglicht, auch wenn Unterlagen der damaligen Zeit nicht mehr vorhanden sind. Die Unterzeichnenden fordern aber ebenso weitere Nachbesserungen am Referentenentwurf: Eine vollumfängliche Rehabilitierung muss alle Diskriminierungstatbestände einbeziehen, auch wenn diese noch nach dem Stichtag 3. Juli 2000 aufgetreten sind. Wir fordern eine Verlängerung dieser Frist bis zum 31. Dezember 2009.

Die Unterzeichnenden fordern außerdem eine echte Entschädigung durch Anpassung der Pauschalentschädigung und Einführung einer Individualentschädigung, die auf der Pauschalentschädigung aufbaut. Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen, dass der monetäre Schaden die vorgeschlagene Pauschalentschädigung weit übersteigt. Soldat*innen, die ihren Dienst in der Bundeswehr geleistet haben, haben eine echte Entschädigung verdient.

Wir sind der festen Überzeugung, dass der Staat im Falle der Bundeswehr nicht nur, wie beim Rehabilitierungsgesetz für Verfolgte durch § 175 StGB und § 151 StGB-DDR ( ), als Staat gehandelt hat, sondern auch als Arbeitgeber. Der finanzielle Schaden, z.B. die Aberkennung der Pension oder die Entlassung, entstand also nicht durch Dritte, sondern durch den Staat selbst. Diesen Nachteil gilt es nun vollständig auszugleichen. Wir empfehlen außerdem eine Kollektiventschädigung zu prüfen, da viele Diskriminierungen und Benachteiligungen bereits lange zurückliegen und deshalb die Betroffenen aus unterschiedlichen Gründen mit individuellen Maßnahmen nicht mehr erreicht werden könnten. Eine Kollektiventschädigung könnte der Forschung, Bildung und Teilhabe der betroffenen Menschen dienen.§ 175BundeswehrEntschädigungHomosexualitätNVASoldatWehrdienst

Teilen auf:

Weitere interessante Artikel

Das Maskottchen der dgti und und eine hellviolette herzförmige Figur stehen im Regen. Die herzförmige Figur hält einen großen schwarzen Regenschirm, der beide schützt. Um sie herum fallen dunkelviolette Regentropfen vor einem dunklen Hintergrund. Beide Figuren haben einfache, freundliche Gesichter.

Resilienz und mentale Gesundheit für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen, und warum sie auch im Job zählt

Resilienz bedeutet seelische Widerstandskraft: also die Fähigkeit, mit Belastungen umzugehen und wieder ins Gleichgewicht zu kommen. Für trans*, inter* und nicht-binäre (TIN*) Menschen ist sie kein Trendwort, sondern oft eine alltägliche Herausforderung. Das betrifft das Leben, den Umgang mit anderen und den Beruf. Minderheitenstress: Wenn Belastung Alltag ist Viele Studien

Weiterlesen »
Handwerkszeug für die Arbeit mit transgeschlechtlichen und geschlechtsdiversen Menschen mit Transitionswunsch am 30. Januar 2026 - Eine Fotbildung für psychotherapeutisch Tätige Personen

Handwerkszeug für die Arbeit mit transgeschlechtlichen und geschlechtsdiversen Menschen mit Transitionswunsch – Fortbildung am 30.01.2026

Fortbildung für psychotherapeutisch tätige Personen Durchgeführt von Cornelia Kost, Adan Geißendörfer und Flora Buczkowski. In dieser Fortbildung soll ein Beitrag dazu geleistet werden die Versorgungslücke zu schließen, indem Sie befähigt werden transgeschlechtliche Menschen effizient in ihren Prozessen zu begleiten. Für wen ist die Fortbildung geeignet? Psychotherapeutisch tätige Personen mit und

Weiterlesen »
Pressemitteilung: 1 Jahr Selbstbestimmungsgesetz

1 Jahr Selbstbestimmungsgesetz – Bilanz und offene Baustellen

Fortschritt mit Lücken Ein Jahr nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) zeigt sich: Viele Menschen haben lange auf diesen Schritt gewartet. Seit dem 1. November 2024 wurden über 22.000 Vornamens- und Personenstandsänderungen gemeldet. Trans*, inter* und nicht-binäre Personen können ihr Geschlecht nun selbst bestimmen, ohne medizinische Gutachten oder Gerichtsbeschlüsse. Das Gesetz beendet eine

Weiterlesen »
Selbstbestimmungsgesetz

Selbstbestimmungsgesetz: Mehr als 20.000 Anträge in einem Jahr – Tendenz sinkend, kein Trend bei Jugendlichen

Seit dem 1.11.2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) vollständig in Kraft. Für die trans* Community war das ein Grund zum Feiern, ein historischer Tag. Es ist ein großer Erfolg, für den die dgti gemeinsam mit vielen anderen Organisationen jahrzehntelang gekämpft hat. Viele Menschen haben darauf gewartet, dass das diskriminierende Transsexuellengesetz abgeschafft

Weiterlesen »
Logo der dgti e.V.

Spenden Sie für unsere Arbeit

Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.