Unter Geschlechtsausdruck versteht man die Tatsache, dass sich jeder Mensch durch Kleidung, Frisur, Gestik, Verhalten, Berufswahl, Hobbies, Freundeskreis und viele andere Dinge für Dritte mehr oder weniger „weiblich“, „männlich“ oder auch „neutral“ darstellt. Der Geschlechtsausdruck hat allerdings nichts mit der Geschlechtsidentität der betreffenden Person zu tun. Vor dem Coming-out einer TIN-Person stimmen Geschlechtsausdruck und Geschlechtsidentität meist absolut nicht überein. Mit dem äußeren Coming-out ändert die Person meist auch ihren Geschlechtsausdruck und passt ihn dem geäußerten Geschlecht an, nicht zuletzt um den für weiterreichende Maßnahmen erforderlichen Alltagstest (das Leben im selbst geäußerten Geschlecht) zu beginnen.

XXII. Antragstellung für geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Krankenkassen – Wege, Unterstützung und Optionen bei Ablehnung
Einladung zum 22. Qualitätszirkel Psychotherapeut*innen am 29.11.2025 Inhalt: Wir besprechen wichtige Formalia zur Antragstellung von geschlechtsangleichenden Maßnahmen auf Basis der Begutachtungsanleitung des Medizinischen Dienstes, sowie Handlungsoptionen bei Ablehnung. Zudem wird es um die Zusammenstellung von Gründen für Rückfragen des Medizinischen Dienstes auf Basis der Erfahrungen der dgti gehen. Referierende Personen


