Positives Gerichtsverfahren: Trans* Frauen dürfen nicht transfeindlich beleidigt werden

Janka Kluge, ehemaliges Vorstandsmitglied der dgti, Journalistin und Mitherausgeberin vom Sammelband „Einfach Selbstbestimmt: Texte zur Lebensrealität jenseits der Geschlechternormen“ (2024, KiWi Verlag), hatte gegen den Blogger Julian Reichelt Klage wegen Misgenderns eingereicht und das Gerichtsverfahren gewonnen. In einem weiteren Fall leider erfolglos, was Reichelt zum Anlass nahm und Janka Kluge mit dem Slur „Transe“ beleidigte. Dagegen wehrte sich sie nun erfolgreich.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied nun, dass trans* Frauen damit nicht beleidigt werden dürfen. Die Entscheidung (Az. 16 U 92/23) wurde am 12.7.2024 bekannt. Das Wort sei ausschließlich abwertend, hieß es zur Begründung. Der diskriminierende Verletzungsgehalt stehe auf einer Stufe mit dem Schimpfwort „Schwuchtel“. Es sei als Schimpfwort „in hohem Maße verletzend und diskriminierend“ gegenüber trans* Frauen, hieß es weiter.
 
„Es lohnt sich, gegen Hass im Netz vorzugehen“, so kommentierte Janka Kluges Anwalt Jasper Prigge die Entscheidung in dem Gerichtsverfahren. „Vor allem Trans*Personen, die sich in der Öffentlichkeit engagieren, werden oft mit abwertenden Kommentaren oder Beleidigungen konfrontiert. Aber Betroffene sind nicht wehrlos“, erklärte er in einer Pressemitteilung. „Niemand muss hinnehmen, sich in aller Öffentlichkeit dermaßen herabwürdigen zu lassen. Jeder darf seine Meinung frei äußern, bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen ist aber eine Grenze überschritten. Rechtsverletzungen verfolgen wir konsequent, denn sie vergiften das Debattenklima.“
 
Danke an Janka Kluge und Jasper Prigge, dass Ihr euch gegen Hasskriminalität und Transfeindlichkeit einsetzt!

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