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Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig

Ihr Beitrag / Ihre Spenden sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Beiträge / Spenden an eine gemeinnützige Organisation bis zu einem Anteil von 20 Prozent Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben abzugsfähig. Eine Einzelspende kann ab 2021 bis zu einem Höchstbetrag von 300,00 € mit einer Buchungsbestätigung (Kopie Ihres Kontoauszuges) bei der Steuererklärung angegeben werden. Eine separate Spendenbescheinigung ist dann nicht erforderlich.

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