Gesetz gegen chirurgische Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern

Lora Moore-Kakaletris | https://unsplash.com/photos/K0lyROlsQ9Q
Lora Moore-Kakaletris | https://unsplash.com/photos/K0lyROlsQ9Q

Lora Moore-Kakaletris | https://unsplash.com/photos/K0lyROlsQ9Q

Bundestag: Gesetz gegen chirurgische Eingriffe an den Genitalien intergeschlechtlicher Kinder beschlossen

Verboten sind Eingriffe, die das alleinige Ziel der “Angleichung” an ein männliches oder weibliches  “Normgeschlecht” haben und bei denen eine Variante der geschlechtlichen Entwicklung (DSD) vorliegt.

Wir begrüßen das insoweit, dass es ein Einstieg in ein Verbot solcher Eingriffe ist und eine Evaluation bezüglich der Wirksamkeit nach 5 Jahren beschlossen wurde. Es gibt zahlreiche Lücken im Gesetz. Liegt eine Diagnose DSD nicht vor, kann das Verbot umgangen werden. Z. B. beinträchtigen bestimmte Formen von die Gesundheit eines Kindes nicht, sind vom Verbot der Eingriffe aber nicht erfasst. Ein Zentralregister, das für die Evaluation dringend notwendig ist fehlt ebenfalls. Die im Gesetzgebungsverfahren geäußerte an der Datenbasis und damit zur Notwendigkeit eines Verbots wäre damit angemessen berücksichtigt worden.

Äußerst kritisch sehen wir die Verwendung des Begriffs  “geschlechtsangleichend” im Zusammenhang fremdbestimmter Eingriffe  ohne Einwilligung. In der Gesetzesbegründung wird er insgesamt 30 mal verwendet, aus unserer Sicht sachlich falsch, da auf das nicht automatisch durch das  Genital geschlossenen werden kann. Diese Auffassung hat auch das mehrfach, zuletzt durch die Rechtsprechung zur dritten Option, vertreten.

Da Körperzustände für das Geschlecht nicht alleinbestimmend sind, kann nur von (fremdbestimmten) genitalverändernden Eingriffen gesprochen werden. Wir befürchten, dass die Wahl dieses Begriffs ein Türöffner für Verbote sein kann, die selbstbestimmte chirurgische Eingriffe bei Jugendlichen betreffen. Zu einem Zeitpunkt, bei dem die tiefere Bedeutung des Begriffs nur einer Minderheit geläufig ist, ist mit Attacken auf die Gesundheitsversorgung Jugendlicher zu rechnen. Wir vermuten dahinter die Absicht in weiteren Gesetzesvorhaben auch selbstbestimmte chirurgische Maßnahmen an Jugendlichen, die dann tatsächlich geschlechtsangleichend sind, bis zu einem bestimmten Alter verbieten zu wollen. Selbstbestimmte chirurgische Maßnahmen müssen sich nach der individuell festgestellten Einwilligungsfähigkeit und medizinischen Notwendigkeit richten und nicht nach einem gesetzlich bestimmten Mindestalter. Alles andere ist ein Verstoß gegen übergeordnete Konventionen.

Pressemitteilung als PDF | Stellungnahme zum Gesetzesentwurf

Teilen auf:

Begriffe der letzten 30 Tage
Queer Tag der Zivilcourage Vornamenswahl peer-to-peer Non-binäre Anerkennung Kompetenzzentrum Trans* und Diversität Trans* Beratung Deutschland Drogen Vielfalt schützen Therapie Trans* Diskriminierung Schutz Geschichte Geschlechtsidentität Inter* angleichende Maßnahmen Transsexualität Diversität Sensibilisierung Medien Beratung Namen Diskriminierung Geschlechtsmerkmale Sichtbarkeit trans* Geschlecht Strategien Kommunikation Trans* Rechte Protest mutig handeln Geschlechtsinkongruenz Inter* Geschlechtlichkeit Privatsphäre ICD-11 SBGG Diversitätssensible Ansätze Netzwerken dgti Selbstfindung Alter Akzeptanz Vielfalt Coming-out Gesellschaft LSBTIQ* nicht-binäre nicht binär Kinder Selbstbestimmungsgesetz Vornamen Trans* Diskriminierungsschutz Gleichberechtigung Transgender 19. September transident gesellschaftliche Akzeptanz Menschenrechte trans* Identität Rat Arbeit Spende Jugendliche Tiere transition Unterstützung trans* Personen Recht Schule Studien nicht-binär Unterstützungsgruppen Diskriminierung Trans* Inter* Non-binär Vorname TIN*-Personen Trans* und Inter* Rechte Rechtliches Selbsthilfegruppe Haustiere Alkohol Identität TIN Austausch emotionale Unterstützung Intergeschlechtlichkeit Pubertät Haustierwahl medizinische Fortschritte Begleitung Erfahrungen Grundgesetz Geschlechtsangleichung rechtliche Rahmenbedingungen Leitlinie Beratung für trans* und inter* Menschen Diskriminierung stoppen trans* Jugendliche Non-binär Identität Fernsehen Altersverteilung von trans* Personen Transidentität Unterstützen

Weitere interessante Artikel

Pets: Cat sleeping on a rainbow colored pillow. By Katha with Pride

Liebe ohne Grenzen: Haustiere und ihre bedeutsame Rolle für trans*- und inter* Personen

Haustiere spielen eine tiefgreifende Rolle im Leben vieler Menschen, indem sie Gesellschaft, bedingungslose Liebe und emotionale Unterstützung bieten. Diese Bindung ist besonders bedeutsam für Menschen, die gesellschaftliche Diskriminierung erfahren, einschließlich jener, die sich als transgender (trans*), intergeschlechtlich (inter*) oder nicht-binär identifizieren. Obwohl es keine spezifischen Studien über die Lieblingshaustiere von

Weiterlesen »

Trans* Personen und Substanzkonsum: Eine differenzierte Betrachtung

Der Zusammenhang zwischen Transgeschlechtlichkeit und Substanzkonsum ist ein komplexes Thema, das intensive Forschung und eine sensibilisierte Herangehensweise erfordert. Studien zeigen, dass trans* Personen ein erhöhtes Risiko für problematischen Substanzkonsum haben können, bedingt durch vielfältige Faktoren. Prävalenz und Muster des Substanzkonsums Untersuchungen haben signifikante Daten zur Prävalenz des Substanzkonsums bei Trans*

Weiterlesen »
Karriere: Tipps für tin*Menschen

Karriere trotz Anderssein: 6 Erfolgstipps für tin*-Menschen!

Im Berufsalltag ist es für trans*, inter* und nonbinäre Personen oft eine Herausforderung, sich wohl und respektiert zu fühlen. Es gibt jedoch viele Strategien und Tipps für die berufliche Karriere, die helfen können, diese Hürden zu überwinden und sich auf die eigenen Stärken zu konzentrieren. In diesem Artikel teilen wir

Weiterlesen »
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.