Die Redaktion der „EMMA“ hat mit ihrem Onlinebeitrag „Ganserer: Die Quotenfrau“, wie so oft, wenn es um trans*Menschen geht, jeglichen Anstand und jegliche journalistische Sorgfalt vergessen.
Nicht nur, dass privateste Dinge des gewählten Opfers unter Verwendung des Deadnames offengelegt wurden, es wurde auch bei den Fakten manipuliert, um Frau Ganserer eine Straftat zu unterstellen. Auch die Redaktion der Emma sollte die Rechtslage kennen. Die Quotierung von Wahllisten, wie sie z.B. die Grünen vornehmen, sind Regelungen der Parteien. Gesetzlich ist eine solche Quotierung einer Wahlliste zur Bundestagswahl nicht verankert. Da auf dem Stimmzettel sogar der Deadname gefolgt vom im Klammern gesetzten geführten Vornamen stand, kann auch kaum jemand ernstlich von einer Täuschung des Wählers ausgehen. Nun ja, jeder kann sich beim Wahlprüfungsausschuss beschweren und dieser muss auch jede Beschwerde zur Prüfung annehmen, selbst dann, wenn diese so abwegig ist wie diese. Daraus aber eine Meldung zu machen und in der ersten Version des Beitrags gar zu suggerieren, dass die Annahme der Beschwerde bedeuten würde, dass diese „ernst genommen“ werde, ist schon der Gipfel der journalistischen Schlampigkeit oder aber Bestandteil einer Kampagne gegen ein Selbstbestimmungsgesetz, in welcher Anstand oder Moral egal und Fakten nur lästig sind.
Wir haben passend zum Duktus der „EMMA“ ein Dossier „Biederfrau und die Brandstifter“ verfasst und dem deutschen Presserat eine Beschwerde geschickt.
#emmagefälltmirnicht #solidaritätmittessa