Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz im Bundeskabinett verabschiedet

Pressemitteilung zum Selbstbestimmungsgesetz
Pressemitteilung zum Selbstbestimmungsgesetz

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf (Stand 23.8.2023) eines Gesetzes über die „Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften“ im Kabinett beschlossen.

Pressemitteilung der dgti e.V. zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) zum Kabinettsbeschluss vom 23.08.2023

Heute hat das Bundeskabinett den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums der Justiz

„Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften für das (SBGG)“

verabschiedet und damit das weitere parlamentarische Gesetzgebungsverfahren endlich ermöglicht.

Wir begrüßen den Fortschritt im laufenden Verfahren. Die Abschaffung der Diskriminierung durch das sogenannte „Transsexuellengesetz“ (TSG) ist ein langer Weg und ein harter Kampf –  vor 11 Jahren legte die mit anderen Vereinen bereits das Forderungspapier zu einer TSG-Reform vor und forderte geschlechtliche Selbstbestimmung.

„Geschlechtliche Selbstbestimmung“ bedeutet für uns das Menschenrecht, entsprechend dem erlebten ohne vermeidbare Benachteiligungen leben zu können. Dies schließt Grundrechte, Personenstandsrecht, Abstammungsrecht, Kinderrechtskonvention, das Sozialgesetzbuch und viele weitere Rechtsgebiete mit ein. Wahre Selbstbestimmung liegt nur vor, wenn sie frei von äußerem Zwang und allein dem selbstbestimmten Zeitpunkt, Zeitrahmen und Umfang unterworfen ausgeübt werden kann.

Vor allem ist uns die Feststellung wichtig, dass es sich bei geschlechtlicher Selbstbestimmung nicht um die „Einbildung einer kleinen, verschrobenen Minderheit“ handelt, sondern um die Wahrnehmung der verfassungsrechtlich verbrieften Rechte aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG. Hieran hat das Bundesverfassungsgericht, sowie auch der EuGH in seiner Zuständigkeit, nie einen Zweifel aufkommen lassen.

Gegenüber dem 2022 vorgelegten Eckpunktepapier und dem bisherigen Referentenentwurf ist auch der jetzt vorliegende Gesetzesentwurf der Bundesregierung an mehreren Stellen zurückgefallen und kann unter Umständen auch Verschlechterungen gegenüber dem TSG bedeuten:

Die Begrenzung der Wirksamkeit der Änderung bei Ausländern im Falle eines Ereignisses, dass zur Abschiebung führt, ist unverhältnismäßig und ist abzulehnen. Hier werden Geflüchtete Personen unter Generalverdacht gestellt. Auch die Beibehaltung der 3-Monatsfrist lässt uns kopfschüttelnd zurück. Diese ist ebenfalls abzulehnen.

Die Aufzählung an wen Daten trotz Offenbarungsverbot übermittelt werden dürfen verunsichert und lässt an dunkle Zeiten erinnern, in denen Listen über queere Menschen geführt wurden. Dass hier die Rechtslage sich dem TSG gegenüber nicht ändert, ist ein schwacher Trost.

Die Regelungen zu trans*Elternschaft basieren auf biologistischen Annahmen und verwehren trans*Personen die rechtliche Anerkennung ihrer sozialen Elternrollen. Queere Elternschaften sind heute längst möglich und auch bereits im Recht abbildbar. Deutlich wird hier die konservative Grundhaltung des Gesetzgebers.

Insgesamt stellt der Entwurf nur einen ersten Schritt in die geschlechtliche Selbstbestimmung dar. Enttäuschend sind die fehlenden Nachbesserungen durch den Gesetzgeber, die Verbändeanhörung blieb im Kabinett trotz der lautstarken Kritik erfolglos , die auch in unserer Stellungnahme deutlich wurde. Der Bundestag muss dann im weiteren Gesetzgebungsverfahren nachbessern.

Jenny Wilken

Leitung Bundesgeschäftsstelle

Weitere Ressourcen: Mitteilung des BMFSFJ zum Kabinettsbeschluss

Teilen auf:

Begriffe der letzten 30 Tage
community Alltagserfahrung Bürokratie BGH Arbeitskreises Queere Jugendarbeit Bistum Limburg Bundesärztekammer AceAlly 3. Reich Arbeitskreis (co) unsplash.com Additional Information Supplemental ID Antidiskriminierung Arbeitsplatz Brighton Beratungsstelle RLP Bundeswehr D&I Beratungsstelle Bayern Best Practices AK RLP Bundesverfassungsgericht AK Hessen Bußgeld Misgendern AK Sport Bayern Allies Bundessozialgericht zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen (1987) AsexualAwareness Augenhöhe Bundesminister Karl Lauterbach Bank AcePride AkzeptanzFürAlle Binder §175 Barcelona Ärztetag § 175 Constantin Jahn Alltagstest AK trans*hopo Berlin Cisgender Corona Bundesvorstand Androgenrezeptor Anerkennung AGG-Reform biologische Grundlagen AceSupport Archive Bundesrat Archiv Art. 3 Bodensee Beleidigung Checkliste Christentum Bedürfnisse Blutspenderichtlinien anpassen AK Öffentlichkeitsarbeit Bundesministerium des Innern AWMF-S3-Leitlinie Ausbildung AK Bayern Bundesstiftung Magnus Hirschfeld Asterisk Amateurfußball Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften Bündnis Authentizität AsexualAwarenessWeek bundesweit Bankverbindung der dgti e.V. Coming-out Brandenburg Asexualität Bundesverdienstkreuz Bundesjustizminister Marco Buschmann cdu Antrag Alkohol AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Bundesgeschäftsstelle Betterplace CDU/CSU Attraktivität für Beschäftigte §192a StGB Ausland AWMF 1987 auting Candles agender Beratungsstelle Aurich arbeitssicherheit Baden-Württemberg Aromantik Bi- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (co) unsplsch Bundesgerichtshof Allgäu Affiliate Bundesarbeitsgericht Ausbildungsschule angleichende Maßnahmen Belegschaft Bundesregierung Bündnis Akzeptanz und Vielfalt Frankfurt Coming Out Day CSD AK ST Angehörige AceErasure Best Ally Award Adrian Hector Bildungseinrichtungen Bad Kreuznach Antidiskriminierungsarbeit AK Berlin-Brandenburg AsexualSpectrum Beratung bundesweit AMKA AK Nord Abstammungsrecht Ansbach alina angriffe auf die dgti e.V. Bildungsabschlüsse androgyn Beratung AGG §45b PStG Ärzt*innen Bundespolitik Business Case Arbeitsumfeld Bundestag Bartpflege Claudia Jürgen Clüsserath Artikel 3 Grundgesetz Beratenden Ausbildung Bündnis 90/Die Grünen Bücher Alice Schwarzer § 192 cis-Männer ArbeitsplatzInklusion AK SN #deine dgti Arbeitsrecht Berlin-Brandenburg Anpassung AK TH Bundesverband Trans* Christlich Chancengleichheit Allgemein Christiane Rohleder Awareness Bild Ärztekammer (Deutschland) Begutachtungsrichtlinie Balian Buschbaum AsexualitätErklärt #deinedgti Berufsunfähigkeitsversicherung Berlin-Alexanderplatz Aufklären Anerkennung am Arbeitsplatz Buchtipps Ahlebeck Bundesministeriums der Justiz Baden-Württemberg Gruppenmitglied biologie Ally-Strategien Ausdruck Covid Arbeitgeber*innen ARD Andrea Ottmer Berater*innen Braunschweig Bildung AGB Akzeptanz Beitrag Beratung für trans* und inter* Menschen bezeichnen sich als Agender. Bankkarte § 45b PStG Ausschluss Anliegen Alexander Korte Buchtipp BigBrother Bündnis zum Abstammungsrecht Begleitung beziehungstipps Chancen Ära Begutachtung Antifeminismus BSG 19. September Bundespolitk cdu wahlprogramm AK NRW AceFlag AOK BCG Arbeit Athlet*innen AK Bundessozialgericht Aktivistin Axel Springer Verlag Austausch §45b AsexualVisibility anstatt Benachteiligung AK Info Bad Münster am Stein-Ebernburg Aufklärung Blutspenderichtlinien Auswirkungen Hormontherapie auf Sexualität 26 Jahre Cis Menschen Couple Beratungsgespäch äußeres Coming-out Augsburg Bekämpfung der Fetischisierung von trans* Personen Alter code Barrieren Amsterdam Coming Out Bundesärztekammer Offener Brief comingout Achtsamkeit Aromatase Crossdressing Altersverteilung von trans* Personen Bielefeld Bathroom Bill Begutachtungsanleitung

Weitere interessante Artikel

Mehr als nur „genderkritisch“: Warum die TERF-Ideologie gefährlich ist

Der Begriff „TERF“ geistert immer wieder durch Debatten über Geschlecht und Feminismus – oft laut und kontrovers. Doch was steckt eigentlich dahinter? TERF steht für „Trans-Exclusionary Radical Feminist“, also Trans-ausschließende radikale Feminist*innen. Diese Strömung schließt trans Personen, insbesondere trans Frauen, aus ihrer Definition von „Frau“ und aus feministischen Kämpfen aus.

Weiterlesen »
Einzigartig wunderbar - Fachtag Neurodivergenz

Einzigartig wunderbar – Fachtag Neurodivergenz

Die dgti e. V., Arbeitskreis Rheinland-Pfalz in Verbindung mit dem Qualitätszirkel Psychotherapeut*innen der dgti e.V. lädt ein zum Fachtag: Einzigartig wunderbar – ein Tag voller Wissen und Empowerment nicht nur für neurodivergente tin* Personen Der Fachtag verfolgt das Ziel der Selbstermächtigung betroffener Personen und richtet sich an tin* Personen sowie

Weiterlesen »
Logo der dgti e.V.

Spenden Sie für unsere Arbeit

Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.